Das Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes v. 24.07.2017 wurde am 31.07.2017 verkündet (GVBl. S. 397). Es tritt überwiegend am 01.09.2017, teils rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft. Stichworte zum Gesetz: Erhöhung der Gebühren für Amtshandlungen in Angelegenheiten der Notare, redaktionelle Änderungen, Rechtsbereinigung; Änderung der Art. 1-9 und der Anlage, Aufhebung von Art. 10 LJKostG.
- Beschlussempfehlung mit Bericht (inkl. Kurzvorstellung des Gesetzentwurfs): hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
Sonstiges
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Ass. iur. Klaus Kohnen