Gesetzgebung

GVBl. (13/2017): Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (LJKostG) verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes v. 24.07.2017 wurde am 31.07.2017 verkündet (GVBl. S. 397). Es tritt überwiegend am 01.09.2017, teils rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft. Stichworte zum Gesetz: Erhöhung der Gebühren für Amtshandlungen in Angelegenheiten der Notare, redaktionelle Änderungen, Rechtsbereinigung; Änderung der Art. 1-9 und der Anlage, Aufhebung von Art. 10 LJKostG.

  • Beschlussempfehlung mit Bericht (inkl. Kurzvorstellung des Gesetzentwurfs): hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen