Gesetzgebung

GVBl. (13/2017): Campus-Straubing-Gesetz (CSG) verkündet

Das Gesetz über den „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“ (Campus-Straubing-Gesetz – CSG) v. 24.07.2017 wurde am 31.07.2017 verkündet (GVBl. S. 386). Es tritt am 01.10.2017 in Kraft. Hiernach wird das derzeitige „Wissenschaftszentrum Straubing“ zum „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“ weiterentwickelt und als Integratives Forschungszentrum der TUM errichtet.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

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Ass. iur. Klaus Kohnen