Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat bringt Bayerisches Teilhabegesetz auf den Weg

Der Ministerrat hat heute ein Bayerisches Teilhabegesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht auf den Weg gebracht. Wesentliche Punkte sind die Bündelung von Zuständigkeiten bei den Bezirken sowie eine Anhebung des Förderbetrags beim sog. „Budget für Arbeit“. „Menschen mit Behinderungen erhalten in Bayern künftig ihre Leistungen aus einer Hand. Die Bezirke werden als kompetente Ansprechpartner für alle Belange bereitstehen. Damit gehört dann auch der Streit um Zuständigkeiten der Vergangenheit an, der bisher oft auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wurde. Im Mittelpunkt steht jetzt der Mensch mit Behinderungen und seine Bedürfnisse“, so Sozialministerin Emilia Müller. Die Bezirke werden damit gleichzeitig für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und die Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, zuständig sein.

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Bayern nutzt seinen landesgesetzlichen Spielraum aber auch für materielle Verbesserungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen. So soll das „Budget für Arbeit“ in Bayern um 20% besser ausgestattet werden als vom Bund vorgesehen. Dieses Budget entlastet Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung anstellen. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich, z.B. für einen höheren Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz.

„Wir heben die maximale Leistungshöhe beim ,Budget für Arbeit‘ deutlich an. Damit wollen wir Menschen mit Behinderungen eine echte Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt geben. Dazu brauchen wir eine für Arbeitgeber attraktive Finanzierung“, erklärte die Ministerin.

Bayern hat mit seiner Initiative für das Bundesteilhabegesetz eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte angestoßen und so auf Bundesebene eine ganz erhebliche Verbesserung der Belange von Menschen mit Behinderungen erreicht.

„Diesen Weg setzen wir jetzt auf Landesebene konsequent fort“, so Müller.

Nun erhalten die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf, bevor dieser im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 01.08.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen im Kontext „Bayerisches Teilhabegesetz“: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Redaktioneller Hinweis: Update v. 09.08.2017

Mit den Bayerischen Teilhabegesetzen I und II (BayTHG I und II) soll das Bundesteilhabegesetz (BTHG) landesrechtlich umgesetzt werden. Da das BTHG für die umzusetzenden Regelungen unterschiedliche Inkrafttretenszeitpunkte vorsieht, müssen auch die Regelungen im Landesrecht gestaffelt in Kraft treten. Dies hat zur Folge, dass die erforderlichen und im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit den Verbänden bereits im Vorfeld diskutierten landesrechtlichen Änderungen in zwei Gesetzesvorhaben (BayTHG I: Inkrafttreten Januar 2018; BayTHG II: Inkrafttreten Januar 2020) unterteilt werden müssen. In das parlamentarische Verfahren eingebracht werden darf zunächst nur das Bayerische Teilhabegesetz I; das Gesetzgebungsverfahren für das Bayerische Teilhabegesetz II soll im Jahr 2019 folgen.