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BMI: 15.069 Asylsuchende im Juli 2017 – BAMF baut Anzahl der offenen Fälle weiter ab

Im Monat Juli 2017 wurden 15.069 Asylsuchende in Deutschland registriert. Diese kamen vor allem aus Syrien, Irak und Afghanistan. Im Juni 2017 hatte die Zahl der Asylsuchenden 12.399 betragen. Die Anzahl der offenen Fälle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht weiter zurück: Das Bundesamt hat die Zahl der anhängigen Verfahren von 146.551 Ende Juni 2017 auf 129.467 Ende Juli 2017 reduziert. Die Zahl der beim Bundesamt gestellten förmlichen Asylanträge, Erst- und Folgeanträge, lag im Monat Juli 2017 bei 16.844. Im Vormonat waren es 15.261 Erst- und Folgeanträge. Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im Juli 2017 ein Zugang von 15.069 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt (auch im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Monaten):

  Top-10-Staatsangehörigkeiten Mai 2017 Juni 2017 Juli 2017
Asylsuchende insgesamt 14.973 12.399 15.069
1. Syrien 3.657 2.996 3.972
2. Irak 1.632 1.423 1.679
3. Afghanistan 949 890 909
4. ungeklärt 626 527 659
5. Türkei 498 433 620
6. Nigeria 529 508 590
7. Eritrea 1.094 665 568
8. Iran 574 461 549
9. Somalia 573 436 537
10. Albanien 381 307 414

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Juli 2017

Im Juli 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 36.901 Personen (Vorjahresmonat: 53.008, Vormonat: 36.016) entschieden.

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7.542 Personen (20,4%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 454 Personen (1,2%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 7.088 Personen (19,2%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

6.066 Personen (16,4%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 1.058 Personen (2,9%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 13.070 Personen (35,4%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 9.165 Personen (24,7%).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Juli 2017 bei 129.467 (zum 30. Juni 2017: 146.551; zum 31. Juli 2016: 526.276).

Im Juli 2017 haben beim Bundesamt 16.844 Personen Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 57.610 Personen (-77,4%) gesunken. Gegenüber dem Vormonat stieg die Anzahl an Asylanträgen um 1.583 Personen (10,4%).

Hauptstaatsangehörigkeiten im Juli 2017 waren:

Zum Vergleich: Mai 2017 Juni 2017 Juli 2017
 1. Syrien 3.952 3.217 3.944
 2. Irak 1.695 1.597 1.726
 3. Afghanistan 1.374 1.243 1.240
 4. Eritrea 799 975 742
 5. Nigeria 519 635 733
 6 Somalia 574 494 634
 7. Iran 766 568 599
8. Türkei 548 488 598
 9. Albanien 474 523 575
10. Russ. Föderation 486 503 546

II. Januar bis Juli 2017

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

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Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde im Zeitraum Januar bis Juli 2017 ein Zugang von 106.604 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt

(Hinweis: Die Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert):

Top-10-Staatsangehörigkeiten Januar – Juli 2017
Asylsuchende insgesamt 106.604
 1. Syrien 26.896
 2. Irak 11.127
 3. Afghanistan 7.368
 4. Eritrea 6.263
 5. Iran 4.561
 6. ungeklärt 3.980
 7. Nigeria 3.828
 8. Somalia 3.592
 9. Türkei 3.455
10. Russische Föderation 2.745

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis Juli 2017

In der Zeit von Januar bis Juli 2017 haben insgesamt 129.903 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (479.620 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -72,9%.

Die Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis Juli 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:

  Januar – Juli 2016 Januar – Juli 2017
 1. Syrien 197.039 28.720
 2. Irak 66.625 12.506
 3. Afghanistan 79.704 11.697
 4. Eritrea 9.230 7.189
 5. Iran 15.743 5.571
 6. Nigeria 6.127 4.512
 7. Somalia 4.736 4.411
 8. Albanien 9.685 4.022
 9. Türkei 2.279 3.817
10. Russische Föderation 6.942 3.754

In den Monaten Januar bis Juli 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 444.359 Personen entschieden, 108.308 mehr (+ 32,2%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

92.826 Personen (20,9%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.631 Personen (0,6%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 90.195 Personen (20,3%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

75.981 Personen (17,1%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 28.312 Personen (6,3%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 172.721 Personen (38,9%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 74.519 Personen (16,8%).

BMI, Pressemitteilung v. 09.08.2017