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SG Regensburg: AU-Bescheinigung muss nicht auf Vordruck erfolgen

Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / SG Regensburg, Urt. v. 30.08.2017 – S 14 KR 618/15 / Weitere Schlagworte: Krankengeld; AU im Entlassungsbericht einer Reha-Einrichtung; Erkennbarkeit der ärztlichen Aussage der AU für die Krankenkasse

Leitsatz:

AU-Bescheinigung muss nicht auf Vordruck erfolgen, es kann die Bescheinigung im Entlassungsbericht einer Reha-Einrichtung ausreichen.