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DStGB: Sachverständigenrat – Empfehlungen für den ländlichen Raum

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Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung (SRLE), dem der DStGB angehört, hat Empfehlungen für die zukünftige Politik der ländlichen Entwicklung an den Landwirtschaftsminister überreicht. Die wichtigsten Empfehlungen sind: den ländlichen Raum als Raum für Leben und Arbeiten von Menschen und Unternehmen ansehen; eine nationale Digitalisierungsstrategie schaffen und umsetzen; ländliche Entwicklung und den Breitbandausbau finanziell besser und weniger bürokratisch fördern.

Der DStGB setzt darauf, dass die zukünftige Bundesregierung die ländlichen Räume nicht mehr in erster Linie als Landwirtschaftsräume ansieht, sondern als multifunktionale Lebens- und multisektorale Wirtschaftsräume. Daran muss die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ angepasst und zu einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ novelliert werden. Gleichwertige Lebensverhältnisse können dann besser hergestellt werden. Ein großer Nachholbedarf besteht bei der Herstellung gleichwertiger digitaler Nutzungsmöglichkeiten in allen Teilbereichen Deutschlands. Statt Bedarfen hinterher zu bauen, ist eine nationale Digitalisierungsstrategie nötig, die den umfassenden und vielfältigen digitalen Anwendungsmöglichkeiten gerecht wird. Das Ganze ist nur mit erhöhtem finanziellen Aufwand machbar. Kürzungen der Mittel für ländliche Entwicklung treffen die Bewohner ländlicher Räume besonders schwer, da die Daseinsvorsorgestrukturen besonders fragil sind.

Weitere Informationen:

DStGB, Aktuelles v. 21.09.2017