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BayLSG: Voraussetzungen für eine Aussetzung des Klageverfahrens zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens

Sachgebiete: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BayLSG, Beschl. v. 28.09.2017 – L 20 KR 536/17 B / Weitere Schlagworte: Klageerhebung vor Erlass des Widerspruchsbescheids; Zulässigkeit der Klage; Aussetzungsbeschluss; analoge Anwendung von § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG

Leitsätze:

  1. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens ist analog § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG möglich. Voraussetzung ist eine Antragstellung durch einen Beteiligten sowie eine Ermessensentscheidung des Gerichts.
  2. Eine vom Gesetzgeber vorgegebene Tatbestandsvoraussetzung kann nicht gleichzeitig ein Ermessensgesichtspunkt sein. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens ist analog.