Sachgebiete: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BayLSG, Beschl. v. 28.09.2017 – L 20 KR 536/17 B / Weitere Schlagworte: Klageerhebung vor Erlass des Widerspruchsbescheids; Zulässigkeit der Klage; Aussetzungsbeschluss; analoge Anwendung von § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG
Leitsätze:
- Eine Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens ist analog § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG möglich. Voraussetzung ist eine Antragstellung durch einen Beteiligten sowie eine Ermessensentscheidung des Gerichts.
- Eine vom Gesetzgeber vorgegebene Tatbestandsvoraussetzung kann nicht gleichzeitig ein Ermessensgesichtspunkt sein. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens ist analog.
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