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EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren: Beschlüsse zu Deutschland (u.a. Lärmrichtlinie, MwSt-Erstattung)

Die Europäische Kommission hat Deutschland heute (Mittwoch) im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln in zwei Bereichen aufgefordert. Zum einen geht es um die mangelnde Einhaltung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Umweltlärm. Im zweiten Fall  appelliert die Kommission an Deutschland, das deutsche Mehrwertsteuer-Erstattungssystem an EU-Recht anzupassen. Außerdem stellte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezüglich der Erbschaftssteuervorschriften ein.

Vertragsverletzungsverfahren wegen EU-Lärmrichtlinie

(4.10.2017) – Die Europäische Kommission hat Deutschland zur Einhaltung der wichtigsten Bestimmungen der Lärmrichtlinie aufgefordert. Umgebungslärm – verursacht durch Straßen-, Schienen- und Luftverkehr – ist nach der Luftverschmutzung die zweithäufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Lärmkarten zu erstellen, die die Lärmbelastung in größeren Ballungsräumen, entlang wichtiger Eisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen und im Umfeld großer Flughäfen darstellen. Diese Karten dienen als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen in Lärmaktionsplänen. In Deutschland müssen noch zahlreiche Aktionspläne für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Flughäfen aufgestellt werden, trotz der seit September 2016 erzielten Fortschritte. Die Kommission hat daher beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland zu richten. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren.

Vertragsverletzungsverfahren wegen Mehrwertsteuerrichtlinie und Vorschriften über die Verwaltungszusammenarbeit

Die Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten, weil das Land gegen die EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer-Erstattung verstößt (Mehrwertsteuerrichtlinie und Erstattungsrichtlinie). Gemäß dem deutschen Recht kann eine in Deutschland niedergelassene steuerpflichtige Person, die über ein deutsches Online-Portal eine Mehrwertsteuererstattung in einem anderen Mitgliedstaat beantragt, ihr Recht auf eine Erstattung verlieren, weil die deutschen Behörden potenziellen Fehlermeldungen aus dem Mitgliedstaat der Erstattung nicht weiterverfolgen. Nach Auffassung der Kommission verstößt Deutschland außerdem gegen die Vorschriften über die Verwaltungszusammenarbeit (Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates) in Fällen, in denen ein Erstattungsmitgliedstaat es ersucht, ansässigen Steuerpflichtigen die einschlägigen Vorschriften und Entscheidungen zuzustellen, es dies aber nicht tut.

Erbschaftssteuervorschriften

Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezüglich der Erbschaftssteuervorschriften wird eingestellt. Die Europäische Kommission begrüßt die Änderungen der Erbschaftsteuervorschriften für besondere Freibeträge.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 04.10.2017