Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / BayLSG, Beschl. v. 17.10.2017 – L 11 AS 589/17 / Weitere Schlagworte: Kläger begehrte, Kontakt zu ihm nur über seinen Anwalt aufzunehmen; darüber hinaus, Einladungen und Vorladegespräche zur Beweissicherung aufzunehmen
Leitsatz:
AnzeigeDie Behörde muss sich nur im Rahmen des § 13 SGB X an einen Bevollmächtigten des Leistungsempfängers wenden. Ton- und Bildaufnahmen von Gesprächen zwischen Mitarbeitern des Jobcenters und Leistungsempfängern dürfen nur mit Erlaubnis ersterer erfolgen.
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- Sihe auch Mühlich, Kein Zugang zu Diensttelefonlisten von Jobcentern auf Grundlage des IFG (Bemerkung zu BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 – 7 C 23.15); BayLSG: Keine Bekanntgabe von Kontaktdaten des Sachbearbeiters eines Jobcenters
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport