Bayern hat die gebundenen und offenen Ganztagsangebote sowie die Mittagsbetreuung zum Schuljahr 2017/2018 konsequent weiter ausgebaut und wird sie auch im nächsten Schuljahr weiter ausbauen. Es ist das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, den Eltern mit ihren Kindern bis zum Alter von 14 Jahren eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit verschiedenen Formen von Ganztagsangeboten zu unterbreiten.
Die Entscheidung, ob Kinder die Schule halbtags oder ganztags besuchen, liegt bei den Eltern.
Staatliche Zuschüsse reichlich vorhanden und jüngst erhöht
Für die Betreuungsangebote für Kinder sind die Kommunen zuständig. Sie steuern auf der Grundlage von Erhebungen das örtliche Betreuungsangebot – von Kindertageseinrichtungen bis zu Ganztagsschulen. Auch Ganztagsschulen kann der Freistaat nur auf Antrag von Kommunen einrichten.
Für den Betrieb von Betreuungsangeboten erhalten die Kommunen erhebliche staatliche Zuschüsse. Erst zu diesem Schuljahr wurden die staatlichen Mittel für die Finanzierung von offenen Ganztagsgruppen und gebundenen Ganztagsklassen um jeweils 8,75% erhöht.
Jeder Antrag der Kommunen auf offene Ganztagsgruppen, gebundene Ganztagsklassen und Mittagsbetreuung an Schulen, der auf Grund des pädagogischen Konzepts, der Raumsituation und der personellen Qualifikation genehmigt werden konnte, wurde vom Freistaat genehmigt. Die Kommunen haben die Haushaltsmittel, die für 2017 für schulische Ganztagsangebote vorgesehen waren, jedoch nicht komplett abgerufen.
Vielfältiges Angebot der Betreuung
Rd. 80% aller allgemeinbildenden Schulen in Bayern bieten eine Form des Ganztagsangebots an, hinzu kommen weitere Angebote z.B. von Kinderhorten und Tagesheimen. Der Ausbaustand in Bayern spiegelt die Nachfrage wider, die sich im Flächenstaat Bayern von der Situation in Stadtstaaten wie Hamburg oder Berlin unterscheidet.
- Im Schuljahr 2017/2018 gibt es an den bayerischen Schulen aller Schularten rd. 6.250 offene Ganztagsgruppen – rd. 10% mehr als im vergangenen Schuljahr.
- Auch die Anzahl der Schulen, die gebundene Ganztagsklassen beantragt haben, wächst weiter, vor allem bei den Grundschulen: Insgesamt haben rd. 1.100 Schulen einen solchen Antrag gestellt.
- Während die offenen Ganztagsgruppen, für die die Eltern keinen finanziellen Beitrag leisten müssen, an Grundschulen deutlich zugenommen haben, bleibt die Anzahl der Gruppen der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung zum neuen Schuljahr weitgehend konstant und liegt bei rd. 6.100.
Qualität gesichert
Die Ganztagsangebote ermöglichen es den Lehrkräften, die Schülerinnen und Schüler – unabhängig vom Elternhaus – zusätzlich fördern zu können. Dabei gilt für die Angebote der offenen Ganztagsgruppen und gebundenen Ganztagsklassen ein verbindlicher Kriterienkatalog, der vor allem die pädagogische Qualität der Angebote sicherstellt.
Ganztagsangebote leisten so auch einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit.
StMBW, Pressemitteilung v. 17.10.2017
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