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DStGB: Schutz öffentlicher Räume – Keine Notwendigkeit für Vorgaben aus Europa

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht keine Notwendigkeit für konkrete Vorgaben aus Europa zum verbesserten Schutz öffentlicher Räume. „Auf Grund der Anschläge im vergangenen Jahr, aber auch der Veränderung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung, haben die Städte und Gemeinden bereits zahlreiche Maßnahmen entwickelt, die Sicherheitslage zu verbessern“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen steht in den Städten und Gemeinden seit Jahren oben auf der Tagesordnung. So gibt es vor Ort Sicherheitspartnerschaften von Polizei, Justiz und kommunalen Ordnungsbehörden, um der jeweiligen örtlichen Situation angepasste Sicherheitskonzepte zu entwickeln.

Im Rahmen dieser Sicherheitspartnerschaften werden die Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen der heutigen Sicherheitslage angepasst. Die Sicherheitsbehörden arbeiten mit kommunalen Feuerwehren, Rettungskräften, Verkehrsbetrieben und Ordnungsdiensten intensiv zusammen und stimmen sich ab. So werden die Zufahrten in den Innenstädten und den Fußgängerzonen durch bauliche Maßnahmen so gesichert, dass man mit einem LKW nicht mehr ohne Weiteres hineinfahren kann. Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen wurden ausgebaut. Es gibt mehr Polizeipräsenz auf den Straßen und zwischen Ländern und Kommunen wurden Sicherheitskonzepte verabredet. Bei Veranstaltungen gibt es inzwischen Abzäunungen mit Personalkontrollen, die Taschen der Besucher werden durchsucht.

Sicherheitskonzepte müssen aber auch maßvoll umgesetzt werden. Städte und Gemeinden wollen und sollen nicht zur Festung gemacht werden. Veranstaltungen stehen mit ihren Kultur- und Freizeitangeboten für Lebensqualität und kulturelle Vielfalt in Städten und Gemeinden. Sie sind fester Bestandteil unserer Kultur und stiften Identität vor Ort. Diese Werte müssen auch in Zukunft erhalten bleiben. Eine offene Gesellschaft braucht offene öffentliche Plätze. Dennoch müssen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen zu können, dass ihnen ausreichend Sicherheit gewährleistet wird. Der DStGB hat in einer in diesem Jahr veröffentlichten Dokumentation „Veranstaltungssicherheit“ konkrete Handlungsempfehlungen für die Städte und Gemeinden gegeben.

Nach Auffassung des DStGB soll sich die Europäische Kommission auf ihre originären Kompetenzen beschränken und an der Verbesserung des internationalen Austauschs von Information über verdächtige Personen, den Schutz der Außengrenzen kümmern, ein europäisches Ein- und Ausreisesystem entwickeln und Europol stärken.

„Hier liegen die Kompetenzen der EU, nicht in Vorgaben für Städte und Gemeinden“ betonte Landsberg.

Richtig sei allerdings, dass auch Private in die Verantwortung genommen werden, wenn es um die Sicherung z.B. von Einkaufszentren geht.

Im Übrigen darf sich die Diskussion nicht auf Schutzmaßnahmen begrenzen. Vielmehr sollte man die Präventionsmaßnahmen stärken, damit die Menschen sich nicht radikalisieren und zu Attentätern werden. Der DStGB schlägt hierfür Präventionszentren vor, die die Lage vor Ort analysieren und gemeinsam mit Kommunen, Schulen, dem Jugendamt und anderen Beteiligten ein Präventionsnetzwerk schaffen, so Landsberg.

DStGB, Aktuelles v. 17.10.2017