Gesetzgebung

Landtag: 113. Plenum (17.10.2017) – behandelte Gesetzentwürfe

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Zwei Gesetzentwürfe standen auf der Tagesordnung (jeweils Erste Lesungen): der Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) und der Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG), der die angemessene Interessenvertretung der Lehrbeauftragten zum Gegenstand hat. Die nächste Plenarsitzung (114.) findet laut Sitzungsplan am 25.10.2017 statt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurden beraten und nach Aussprache an den federführenden Ausschuss überwiesen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I), LT-Drs. 17/18388 v. 04.10.2017

Stichworte: landesrechtliche Umsetzung des BTHG (da das BTHG für die umzusetzenden Regelungen unterschiedliche Inkrafttretenszeitpunkte vorsieht, müssen auch die Regelungen im Landesrecht gestaffelt in Kraft treten; dies hat zur Folge, dass die landesrechtlichen Änderungen in zwei Gesetzesvorhaben – BayTHG I: Inkrafttreten Januar 2018; BayTHG II: Inkrafttreten Januar 2020 – unterteilt werden müssen; in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden darf zunächst nur das BayTHG I; das Gesetzgebungsverfahren für das BayTHG II soll im Jahr 2019 folgen); Nutzung landesrechtlicher Regelungsspielräume (z.B. höheres „Budget für Arbeit“, das als echte Alternative zu der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen ausgestaltet werden soll, oder anlasslose Qualitätsprüfungen durch die Kostenträger im Rahmen der Eingliederungshilfe); weitgehende Bündelung von Zuständigkeiten bei den Bezirken (Leistungen der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und zur Sicherung des Lebensunterhalts); Pflicht der Sozialhilfeträger, für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich untereinander Kooperationsvereinbarungen abzuschließen; Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen („Nicht ohne uns über uns“); Vergütung bei den interdisziplinären Frühförderstellen; maximaler Zahlbetrag beim Budget für Arbeit; Erarbeitung des Instruments zur Bedarfsermittlung; Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen; Besetzung der Schiedsstelle/Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen; Umbenennung Integrationsamt in Inklusionsamt.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG), LT-Drs. 17/18399 v. 06.10.2017

Stichworte: angemessene Beteiligung der Lehrbeauftragten an den Gremien der  akademischen Selbstverwaltung und Ermöglichung der Interessenvertretung durch den Personalrat

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com