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StMJ: Elektronischer Rechtsverkehr in zivil- und familiengerichtlichen Verfahren ab heute bayernweit eröffnet

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Ab heute ist der elektronische Rechtsverkehr in zivil- und familiengerichtlichen Verfahren bayernweit eröffnet. Verfahrensbeteiligte können fortan förmliche Schreiben bei allen bayerischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zeit- und kostensparend elektronisch einreichen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: „Das ist ein wichtiger Meilenstein bei der Digitalisierung der bayerischen Justiz! Durch den elektronischen Rechtsverkehr ist der Zugang zu den Gerichten faktisch rund um die Uhr geöffnet. Damit passen wir nicht nur den förmlichen Schriftverkehr mit den Gerichten an das digitale Zeitalter an. Wir verbessern gleichzeitig unseren Service noch weiter und leisten einen wichtigen Beitrag für die Digitalisierung Bayerns.“

Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs führt insgesamt zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Heinz-Peter Mair, Präsident des LG Landshut, das bereits seit knapp drei Jahren im Echtbetrieb mit dem elektronischen Rechtsverkehr arbeitet, betont:

„Unsere praktischen Erfahrungen beweisen: Der elektronische Rechtsverkehr verläuft reibungslos und beschleunigt die Abläufe. Denn die elektronisch eingegangenen Schriftsätze der Rechtsanwälte können im Gericht schneller bearbeitet und die gerichtlichen Dokumente anschließend einfacher und schneller an die Anwälte zurückgesandt werden.“

Auch für die Anwaltschaft bietet der elektronische Rechtsverkehr erhebliche Vorteile. Rechtsanwalt Michael Then, Präsident der Rechtsanwaltskammer München, hebt zur flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hervor:

„Dies ist ein weiterer großer Schritt im Rahmen der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs; die Anwaltschaft steht mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach bereit, Schriftstücke elektronisch zu erhalten.“

Bausback abschließend:

„Für unsere Bürgerinnen und Bürger ist dieses Angebot völlig freiwillig. Sie können also auch künftig frei entscheiden, ob sie mit den Gerichten auf dem vorgesehenen Weg elektronisch kommunizieren wollen oder weiter wie bisher auf dem Postweg.“

Hintergrund: Seit 01.02.2017 wurde der elektronische Rechtsverkehr schrittweise bei den bayerischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten eingeführt. Seit heute sind alle Gerichte darüber erreichbar. Dabei ist ausschließlich die elektronische Poststelle der Gerichte zur Entgegennahme von elektronischen Dokumenten bestimmt. Ein spezielles Übertragungsverfahren gewährleistet Vertraulichkeit und schützt vor Manipulation; E-Mail ist deshalb nicht zugelassen. Der elektronische Rechtsverkehr beschränkt sich zunächst auf den Posteingangsbereich. Der Versand elektronischer Nachrichten folgt nach. Die Gerichte können dies individuell flexibel über einen beliebigen Zeitraum steuern. Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen (OSCI-Standard) sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter der Adresse: https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/einreichungsverfahren/ abrufbar.

StMJ, Pressemitteilung v. 18.10.2017

Redaktionelle Anmerkungen

Die angesprochene „bayernweite Eröffnung des ERV“ geht auf die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz v. 11.01.2017 zurück, die am 01.02.2017 in Kraft getreten ist. Die Verordnung sieht für die dort im Einzelnen bezeichneten Gerichte jeweils unterschiedliche Zeitpunkte für die Eröffnung des ERV in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG vor. Zuletzt beim OLG München zum 18.10.2017 (Genaueres: vgl. hier).

Arbeitsgerichtsbarkeit: Die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Arbeitsgerichte v. 15.09.2017 wurde am 29.09.2017 verkündet (GVBl. S. 494) und ist am 01.10.2017 in Kraft getreten. Hiernach können bei allen Arbeitsgerichten im Freistaat in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden. Zuvor war dies nur bei den LAG München und Nürnberg und den ArbG Nürnberg und Regensburg möglich (vgl. hier).

Sozialgerichtsbarkeit: In der Sozialgerichtsbarkeit können bereits seit dem 01.01.2016 in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden. Zuvor (seit dem 01.06.2014) hatten das LSG und das SG München den elektronischen Rechtsverkehr in allen Verfahren eingeführt und erprobt.

Verwaltungsgerichtsbarkeit: In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dies durchgängig seit dem 01.04.2017 möglich (Pilotprojekte beim BayVGH und dem VG München seit dem 01.05.2016).

Finanzgerichtsbarkeit: In der bayerischen Finanzgerichtsbarkeit wird der ERV seit dem 01.07.2016 bei den FG München und Nürnberg erprobt.