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BayVerfGH: Wechsel im Amt des zweiten Vertreters des Präsidenten/Neu- und Wiederwahl berufsrichterlicher Mitglieder

Am 17.10.2017 hat der Bayerische Landtag aus dem Kreis der berufsrichterlichen Mitglieder des BayVerfGH den Präsidenten des OLG Bamberg Clemens Lückemann zum zweiten Vertreter des Präsidenten des BayVerfGH gewählt. Die Vorsitzende Richterin am OLG München Dagmar Ruderisch und der Präsident des AG Mühldorf am Inn Ralf Peter wurden als berufsrichterliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt. Frau Ruderisch wird weiterhin die Funktion als Generalsekretärin des Verfassungsgerichtshofs innehaben, die ihr erstmals im Jahr 2006 übertragen wurde.

Die Richterin am BayVGH Mechtild Klein, die Richterin am BayLSG Tatjana Lilienfeld und der Richter am BayVGH Dr. Alexander Neumüller werden dem Verfassungsgerichtshof als Nachfolger für drei in den Ruhestand tretende Mitglieder angehören. Der Präsidentin des BayLSG Elisabeth Mette, dem Vizepräsidenten des BayVGH Dr. Erwin Allesch und dem Vorsitzenden Richter am BayVGH Andreas Dhom gebührt für ihre langjährige Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof Dank und Anerkennung.

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Der BayVerfGH mit Sitz in München ist das oberste Gericht für staatsrechtliche Fragen des Freistaates Bayern. Als oberstes Verfassungsorgan ist der Verfassungsgerichtshof der Staatsregierung gleichgeordnet; er untersteht keinem Mitglied der Staatsregierung. Im Rahmen seiner Zuständigkeit kann der Verfassungsgerichtshof das Handeln aller anderen Staatsorgane kontrollieren. Er kann z.B. Normen des bayerischen Landesrechts für verfassungswidrig erklären oder Entscheidungen von Behörden und Gerichten wegen Verstößen gegen die Bayerische Verfassung aufheben. Bei Verfassungsverletzungen ist er also – vorausgesetzt, dass entsprechende Verfahren durch Antragsberechtigte eingeleitet werden – sowohl zu Korrekturen der Legislative wie auch zu Eingriffen in Entscheidungen der Judikative und Maßnahmen der Exekutive befugt.

Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, 15 weiteren Mitgliedern und deren Vertretern. Der Präsident und die berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Die berufsrichterlichen Mitglieder müssen Richter auf Lebenszeit an einem Gericht des Freistaates Bayern sein. Sie sind also – anders als beim BVerfG – nur im Nebenamt am Verfassungsgerichtshof tätig. Eine Ausnahme bildet die Generalsekretärin, die als Vorsitzende Richterin am OLG für die Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof ganz frei gestellt ist. Die Generalsekretärin wird vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zu seiner Unterstützung und zur Durchführung der Verwaltungsgeschäfte des Verfassungsgerichtsgerichtshofs aus dem Kreis der berufsrichterlichen Mitglieder ernannt.

BayVerfGH, Pressemitteilung v. 19.10.2017