Aktuelles

StMGP: Erste Sitzung des Gründungsausschusses der Vereinigung der Pflegenden in Bayern am 24.10.2017

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Gründungsausschuss der Vereinigung der Pflegenden in Bayern trifft sich am kommenden Dienstag (24.10.2017) in München zu seiner konstituierenden Sitzung. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte am Sonntag: „Wer sich engagiert um andere Menschen kümmert, muss selbst in der Gesellschaft Gehör finden. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern wird die Interessen der Pflege in Bayern wirkungsvoll vertreten! Ich setze darauf, dass wir damit auch mehr Wertschätzung für die Pflege erreichen. Auf diese Weise können wir auch mehr junge Menschen für die Pflegeberufe begeistern.“

Die Ministerin fügte hinzu:

„Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern wird bei allen Vorhaben der Staatsregierung, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. Damit ist sie ein wichtiger Ansprechpartner der Politik. Die Vereinigung wird zudem die Qualität in der Pflege weiterentwickeln. Dazu kann sie zum Beispiel im Bereich der Fort- und Weiterbildung tätig werden. Ferner wird sie Zuständigkeiten im Bereich der Berufsaufsicht erhalten.“

Der Gründungsausschuss  hat 25 Mitglieder. Darunter sind sowohl Alten- und Krankenpfleger/-innen als auch Kinderkrankenpfleger/-innen aus verschiedenen Regionen Bayerns. Seine erste Aufgabe wird es sein, einen vorläufigen Vorstand und ein Präsidium zu wählen, die die Körperschaft rechtlich nach außen vertreten. Erst dann ist die Pflegendenvereinigung auch rechtlich handlungsfähig und kann z.B. Verträge schließen.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Gründungsausschusses wird der Beschluss einer vorläufigen Hauptsatzung sein. Darin werden sämtliche internen Abläufe geregelt. Spätestens mit Inkrafttreten der Satzung kann die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit ihrer Arbeit beginnen. Denn dann können Mitglieder aufgenommen, Beschlüsse gefasst und Wahlen abgehalten werden. Spätestens in einem Jahr muss eine erste Mitgliederversammlung oder eine Delegiertenversammlung einberufen werden.

Die Mitgliedschaft in der Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist freiwillig und kostenlos. Denn viele Pflegekräfte sind gegen eine Pflichtmitgliedschaft und gegen eine Belastung mit Pflichtbeiträgen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Jahr 2013 unter den beruflich Pflegenden in Bayern gezeigt.

Huml unterstrich: „Mit unserem  Konzept nutzen wir die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Das ist für viele Betroffene wichtig. Deshalb kann der ‚bayerische Weg‘ bei diesem Thema auch Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.“

Weitere Informationen auch zur Mitgliedschaft gibt es im Internet unter: https://www.gemeinsam-direkt-stark.de/.

StMGP, Pressemitteilung v. 22.10.2017

Redaktionelle Hinweise

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern wurde geschaffen durch das Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern (Pflegendenvereinigungsgesetz – PfleVG) v. 24.04.2017, verkündet am 28.04.2017, in Kraft getreten am 01.05.2017 (vgl. hier).

Dem ging eine mehrjährige Diskussion über das „Ob“, die Ausgestaltung (Pflichtbeiträge?) und die Benennung der Vereinigung voraus. Zu den Meldungen in diesem Kontext vgl. hier.