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StMBW: „Bayern bildet seine Lehrer mit Blick auf die Anforderungen der Praxis an den Schulen aus – Staatsexamen hat sich bewährt“

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Kultusministerium zu Überlegungen eines Lehrerverbandes zur Lehrerbildung

Die Lehrkräfte sind der Schlüssel zum Erfolg schulischer Bildung. Der Freistaat Bayern bildet seine Lehrkräfte mit Blick auf die Anforderungen der Praxis an den Schulen der einzelnen Schularten aus. Dabei hat sich für die allgemeinbildenden Schulen der Weg über ein spezielles Hochschulstudium für das Lehramt der angestrebten Schulart mit einem Ersten Staatsexamen als Abschluss und einem sich anschließenden zweijährigen Referendariat mit einem Zweiten Staatsexamen als Abschluss bewährt. Die bayerischen Lehrkräfte sind sehr gut qualifiziert, um ihre Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Dies belegen z.B. die Vergleichsstudien des IQB in Berlin, jüngst z.B. der IQB-Bildungstrend 2016.

Das differenzierte Schulwesen in Bayern ist auf die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Begabungsprofile sowie pädagogische, fachliche und didaktische Anforderungen an den Schulen der einzelnen Schularten ausgerichtet. Diesen Weg wird Bayern beibehalten.

Den Vorschlag des BLLV, eines der großen bayerischen Lehrerverbände, nimmt das Kultusministerium zur Kenntnis und interpretiert ihn als Anregung, gerade die bestehenden Möglichkeiten für Studierende, während des Studiums flexibler die angestrebte Schulart zu wechseln, weiter in den Blick zu nehmen.

Ein paar inhaltliche Positionen zu dem Vorschlag des BLLV:

  1. Das Kultusministerium erkennt keinen Vorteil in der vom BLLV vorgeschlagenen Abwendung vom Staatsexamen und Hinwendung zu Bachelor und Master. Das Staatsexamen hat sich als Steuerungselement für die Inhalte der Lehramtsausbildung bewährt und sichert die hohe Vergleichbarkeit sowie die hohe Qualität dieser Ausbildung.
  2. Das vom BLLV vorgestellte Modell eines gestuften Hochschulstudiums führt eher als die bisherige Studienpraxis zu einer Verschulung des Studiums.
  3. Eine Ausweitung berufsbezogener Anteile in einem solchen gestuften Studium würde die theoretischen Grundlagen des Lehramtsstudiums beeinträchtigen, würde den Charakter des Studiums in Frage stellen und könnte zugleich die berufspraktische Ausbildung im bisherigen zweijährigen Vorbereitungsdienst nicht ersetzen.
  4. Die Voraussetzung des Master-Abschlusses auch für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen würde die Ausbildungszeit erhöhen – ausgerechnet in einer Zeit, in der für einen längeren Zeitraum ein großer Personalbedarf zu decken ist.

StMBW, Pressemitteilung v. 23.10.2017