Gesetzgebung

StMBW: Lehrerbildung in Bayern – Kultusministerium zu Überlegungen der Grünen zur Lehrerbildung [Änderung Bayer. Lehrerbildungsgesetz]

Die Lehrkräfte sind der Schlüssel zum Erfolg schulischer Bildung. Darin stimmt das Bayerische Kultusministerium auch mit der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen überein. Doch wie man gute Lehrkräfte ausbildet, darüber besteht weniger Einvernehmen.

Die Grundpositionen des Ministeriums sind dabei klar und in der Praxis bewährt:

  1. Der Freistaat Bayern bildet seine Lehrkräfte mit Blick auf die Anforderungen der Praxis an den Schulen der einzelnen Schularten aus. Die Ausbildung gliedert sich in zwei Phasen, ein Hochschulstudium mit verpflichtenden Praktika und ein Referendariat in der schulischen Praxis – begleitet von erfahrenen Lehrkräften.
  2. Das differenzierte Schulwesen in Bayern ist auf die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Begabungsprofile sowie pädagogische, fachliche und didaktische Anforderungen an den Schulen der einzelnen Schularten ausgerichtet. So fungieren an den Grund- und Mittelschulen z.B. die Lehrkräfte als Klassenlehrerin und Klassenlehrer. Sie unterrichten nahezu alle Fächer und stehen damit zugleich ihren Schülerinnen und Schülern als Ansprechpartner zur Verfügung. In ihrer Ausbildung sind Pädagogik, Didaktik und Psychologie sehr wichtige Bestandteile, aber auch das Fachstudium, etwa in Deutsch und Mathematik, muss fest verortet sein.
    An den Realschulen und Gymnasien dagegen steht die vertiefte Beschäftigung mit Fachinhalten im Mittelpunkt, entsprechend müssen sie in der Ausbildung verankert sein. Pädagogik, Didaktik und Psychologie dürfen aber nicht vernachlässigt werden. Diesen Weg wird Bayern beibehalten.
  3. Für die allgemeinbildenden Schulen hat sich der Weg zum Lehramt über ein spezielles Hochschulstudium der angestrebten Schulart mit einem Ersten Staatsexamen und einem sich anschließenden zweijährigen Referendariat mit einem Zweiten Staatsexamen bewährt. Mit dem Staatsexamen stellt Bayern die Qualität der Ausbildung mit Blick auf den künftigen Beruf und die Vergleichbarkeit an Anforderungen und Leistungen sicher.
  4. Diese Konstanz in der Lehrerbildung zeigt und bewährt sich im Schulalltag: Die bayerischen Lehrkräfte sind nämlich sehr gut für Schule und Unterricht qualifiziert. Dies belegen z.B. die Vergleichsstudien des IQB in Berlin, jüngst z.B. der IQB-Bildungstrend 2016.
  5. Die Lehrerbildung in Bayern ist aber nicht starr, sondern wird aktuellen Anforderungen entsprechend weiterentwickelt. So sind Fragen der Integration und der Inklusion heute selbstverständlich Ausbildungsgegenstand.
  6. Die Verantwortlichen stehen im Dialog mit Universitäten, Schulen und Verbänden und sind offen für Anregungen und Austausch. Die Einrichtung von Universitätsklassen ist hier ein Beispiel.
  7. Das heute von dem bildungspolitischen Sprecher der Grünen vorgestellte Modell eines gestuften Hochschulstudiums würde stärker als die bisherige Studienpraxis zu einer Verschulung des Studiums führen.
  8. Die Voraussetzung des Master-Abschlusses auch für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, wie es die Grünen fordern, würde deren Ausbildungsdauer verlängern – und zwar ausgerechnet zu einer Zeit, in der – und zwar für einen längeren Zeitraum – ein großer Personalbedarf zu decken ist.

StMBW, Pressemitteilung v. 03.11.2017

Redaktioneller Hinweis

Der Gesetzentwurf inklusive Kurzvorstellung findet sich hier.