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Staatskanzlei: Ministerrat stellt Weichen für „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“

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Der Ministerrat hat heute mit einem neuen Förderprogramm die Weichen dafür gestellt, dass die Geburtshilfe im Freistaat auch künftig auf hohem Niveau flächendeckend zur Verfügung steht. Das von Gesundheitsministerin Melanie Huml vorgestellte Programm sieht eine großzügige Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte vor, die verpflichtet sind, die stationäre Geburtshilfe und die Hebammenversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus will die Staatsregierung auf Bundesebene Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen in der Geburtshilfe fordern.

Gesundheitsministerin Melanie Huml:

„Werdende Mütter brauchen die Sicherheit, dass es eine ausreichende wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung gibt – auch im ländlichen Raum. Das geht nur mit ausreichend Hebammen.“

Wie die Ministerin erläuterte, setzt eine Säule des Programms deshalb direkt bei den Hebammen an. Geplant ist, den Kommunen dabei für jedes neugeborene Kind pauschal eine Förderung zu gewähren, die dann für geeignete Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung eingesetzt werden kann. Die zweite Fördersäule zielt darauf ab, defizitäre Geburtshilfestationen an Krankenhäusern im ländlichen Raum unter bestimmten Voraussetzungen finanziell zu unterstützen.

Huml unterstrich:

„Wir wollen die Landkreise und kreisfreien Städte mit einem staatlichen Zuschuss unterstützen, wenn die Kommunen Defizite bei Geburtshilfestationen ausgleichen müssen – nämlich dann, wenn die Klinik mangels ausreichender Fallzahlen nicht kostendeckend wirtschaften kann. Mit dieser Strukturförderung stellen wir das flächendeckende, qualitätsgesicherte Angebot in der stationären Geburtshilfe sicher.“

Um auch in Zukunft ausreichend Belegärzte und Beleghebammen für die Geburtshilfe zu gewinnen, sollen diese Berufe wieder attraktiver werden. Für Hebammen wurde bereits zur Reduzierung der Haftpflichtversicherungsprämien der Regress von Sozialversicherungen auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit begrenzt. Bayern setzt sich beim Bund für eine haftungsrechtliche Gleichbehandlung von Belegärzten in der Geburtshilfe ein. Weitere Forderungen Bayerns an den Bund sind rechtliche Klarstellungen bei der Übernahme von Haftpflichtversicherungsprämien durch die Krankenhäuser sowie die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherungsprämie durch eine gesetzliche Pflichtversicherung für alle Gesundheitsberufe oder eine Versicherung bei öffentlich-rechtlichen Institutionen zu reduzieren.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 322 v. 21.11.2017 (Bericht aus der Kabinettssitzung)