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BVerwG: Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan – Mündliche Verhandlung am 07.12.2017

Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist ein Bebauungsplan der Stadt Germering, der ein sechsgeschossiges Gewerbecenter zulässt, in dem Einzelhandelsbetriebe, Büros und Gaststätten untergebracht werden sollen. Der Plan setzt für eine emittierende Fläche von insgesamt 4.604 m2 ein einheitliches Emissionskontingent von 58 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts je m2 Grundstücksfläche fest. Der BayVGH hat den Plan für unwirksam erklärt, weil er keine Regelungen enthalte, wie das Emissionskontingent den in den einzelnen Geschossen des Gewerbecenters zulässigen Betrieben und Anlagen zugeordnet werde. Ein Summenpegel für mehrere Betriebe und Anlagen sei unzulässig. Dagegen wendet sich die planende Gemeinde mit ihrer Revision.