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StMBW: Bayerns Kultusministerium zur Entwicklung des Islamischen Unterrichts – Modellversuch noch im Laufen

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Der Modellversuch Islamischer Unterricht in staatlicher Verantwortung, der sich an Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens richtet, hat sich als ein „erfolgreiches Angebot“ für die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben wie auch für die Erziehung zu den Werten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung bewährt. Dies ergab eine erste wissenschaftliche Evaluation. Der Modellversuch, der von der Staatsregierung hinsichtlich der Standorte ausgeweitet wurde, wird 2019 auslaufen. Bis dahin wird er weiter fachlich begleitet. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wird rechtzeitig getroffen.

Minister Spaenle betonte:

„Bayern geht beim Islamunterricht einen bundesweit einmaligen Weg. Im Modellversuch ,Islamischer Unterricht‘ werden in Bayern Schülerinnen und Schüler islamischen Glaubens in staatlicher Verantwortung an Schulen unterrichtet. Dieses Angebot erfüllt nach den Rückmeldungen und der Evaluation erfolgreich mehrere pädagogische Funktionen und wirkt gesellschaftlich-integrativ.“

Beim Bayerischen Weg erfolgt der Unterricht in staatlicher Verantwortung. Andere Länder haben – wie die Diskussion um den Einfluss bestimmter muslimisch geprägter Staaten auf Inhalte zeigt – nicht immer positive Erfahrungen gesammelt.

Der „Islamische Unterricht“ in Bayern ist kein konfessioneller Religionsunterricht und erfolgt in deutscher Sprache. Die Inhalte des Islamischen Unterrichts in staatlicher Verantwortung wurden in Zusammenarbeit der Universität Erlangen-Nürnberg gemeinsam mit dem Bayerischen Bildungsministerium unter Einbindung von Eltern erarbeitet und basieren auf dem Fundament des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Ein nach Schularten differenzierter Lehrplan ist in Erarbeitung.

Der Modellversuch wurde in den vergangenen Jahren sukzessive ausgeweitet. Im Schuljahr 2016/2017 haben an diesem Unterricht rund 15.500 Schülerinnen und Schüler an über 330 Schulen teilgenommen.

Einen islamischen Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland müsste eine islamische Religionsgemeinschaft tragen. Der Anspruch von aktuell bestehenden Zusammenschlüssen muslimischer Gläubiger, nämlich dem Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Muslime in Deutschland, als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden und das Recht auf islamischen Religionsunterricht beanspruchen zu können, wurde kürzlich vom OVG Münster abgelehnt.

Pressemitteilung des StMBW Nr. 459 v. 24.11.2017