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StMFLH: Freistaat hilft strukturschwachen Kommunen mit € 144 Mio. – 151 Kommunen erhalten Zuweisungsbescheide

Der Freistaat unterstützt seine strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Bayernweit erhalten 151 Kommunen über € 144 Mio. an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise als auch Städte und Gemeinden.

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„Ein starkes Signal für die Kommunen und ein gutes Signal für Kommunen mit schmalem Geldbeutel. Diese Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2017 ein Rekordvolumen von fast € 9 Mrd. erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen tatkräftig“, stellte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder bei der Übergabe der Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Vertreter der Kommunen gemeinsam mit Staatssekretär Albert Füracker am Freitag (24.11.) in Nürnberg fest.

Nach Oberfranken gehen über € 60 Mio., in die Oberpfalz über € 36 Mio., nach Unterfranken über € 20 Mio., nach Niederbayern fast € 14 Mio., nach Mittelfranken über € 12 Mio., nach Schwaben € 400.000 und nach Oberbayern € 300.000 (Details vgl. Tabelle anbei).

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Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

Pressemitteilung des StMFLH Nr. 503 v. 24.11.2017