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[In eigener Sache] Gärtnerarbeiten – Stärkung des bayerischen, rechtlichen und kommunalen Profils

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

„Komplexität kommt von allein, Einfachheit muss erkämpft werden“ – so brachte es ein bloggender Freund auf den Punkt und verglich die Aufgabe eines Websitebetreibers mit der eines Gärtners: Lasse man Dingen ihren Lauf, dürfe man sich über Wildwuchs nicht wundern. So war es an der Zeit, auf BayRVR einmal wieder das Schneidwerkzeug anzusetzen und insbesondere dem Wildwuchs bei Anzahl und Themen der aufgenommenen Pressemitteilungen und Meldungen entgegenzuwirken. Redaktionelle Leitlinie der Gärtnerarbeiten war die Betonung und Stärkung der Kernkompetenzen von BayRVR: des bayerischen, rechtlichen und kommunalen Profils; so wird auch die weiterhin mögliche ebenenübergreifende Zusammenschau kommunalrelevanter Entwicklungen in Recht und Verwaltung erleichtert. Einher ging diese inhaltliche Überarbeitung mit einer kaum merklichen formalen Überarbeitung: Was Sie nunmehr wo auf BayRVR finden, habe ich im Folgenden dargestellt.

Besonders schön: Die Überarbeitung (in Gang seit Anfang Januar 2018 und rückwirkend ab 01.01.2018) scheint sich auch positiv auf den Traffic auszuwirken; das jedenfalls legen die gestiegenen Zugriffszahlen nahe (rd. 900 Websiteaufrufe täglich, bisweilen bereits über 1.000).

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Klaus Kohnen

I. Umfang der Berichterstattung

1. Gesetzgebung

Freistaat Bayern

Wie bisher und nach Maßgabe der Gesetzgebungsübersicht vollumfänglich redaktionell, also insbesondere hinsichtlich aller Gesetzentwürfe, die voraussichtlich eine parlamentarische Mehrheit finden werden.

Um die Aktualität der Berichterstattung und der Gesetzgebungsübersicht weiter zu erhöhen, wird über in den Landtag neu eingebrachte Gesetzentwürfe u.U. bereits im Rahmen einer Kurzmeldung berichtet und nicht erst – wie bisher – im Rahmen eines redaktionellen Beitrags.

Bund und EU

Hier findet die Berichterstattung grundsätzlich nur über Pressemitteilungen statt, die ggf. um redaktionelle Hinweise ergänzt werden. Pressemitteilungen werden aufgenommen sofern redaktionell als wichtig eingestuft. Das ist grundsätzlich der Fall bei

  • Stellungnahmen des Landtags, der Staatskanzlei oder der Staatsministerien
  • Stellungnahmen kommunaler Spitzenverbände auf Landes- oder Bundesebene
  • Verfassungsänderungen (z.B. Aufnahme von Kinderrechten ins GG)

2. Rechtsprechung

Wie bisher Pressemitteilungen (ggf. um redaktionelle Hinweise ergänzt) und redaktionell aufbereitete Leitsatzentscheidungen von

  • EGMR, EuGH, EuG
  • Bundesgerichten (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
  • Bayerischer Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • sonstigen Gerichten

jedenfalls sofern im Kontext „öffentliches Recht“ oder von Relevanz für die Zielgruppen in der öffentlichen Verwaltung.

Hinsichtlich der redaktionell aufbereiteten Leitsatzentscheidungen hat sich lediglich der Modus der Veröffentlichung geändert, um sie besser sichtbar zu machen: Die Leitsatzentscheidungen werden nunmehr unter dem Datum ihrer Aufnahme in BayRVR publiziert und nicht mehr unter dem Datum der Entscheidung (das Wochen oder Monate zurückliegen kann). Damit entfiel die Notwendigkeit eines regelmäßigen „Leitsatzreports“, um diese neu aufgenommenen Entscheidungen sichtbar zu machen. Neue Leitsatzentscheidungen werden nunmehr fortlaufend unregelmäßig veröffentlicht, erscheinen mit Veröffentlichung in der redaktionellen Timeline und sind darüber hinaus am rechten Seitenrand sichtbar.

3. Verwaltung

Hier findet die Berichterstattung grundsätzlich nur über Pressemitteilungen (ggf. um redaktionelle Hinweise ergänzt) statt. Es findet grundsätzlich nur noch die Landesebene Berücksichtigung, insbesondere

  • die Pressemitteilungen im Rahmen der wöchentlichen Kabinettssitzung oder zu Sitzungen des Bayerischen Landtags
  • Äußerungen der bayerischen kommunalen Spitzenverbände

Vorgänge auf Ebene des Bundes und der EU grundsätzlich nur noch bei Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände.

II. Form der Berichterstattung

Die Berichterstattung erfolgt auf drei Ebenen:

  • Sichtung, Auswahl, Sammlung und Systematisierung einschlägiger Pressemitteilungen (ggf. ergänzt um redaktionelle Hinweise).
  • Eigene redaktionelle Kurzmeldungen (z.B. neue Leitsatzentscheidungen, Vorliegen eines neuen Gesetzentwurfs, Vorliegen der Beschlussempfehlung mit Bericht, Verkündung im GVBl.) oder eigene, schnell verfasste Beiträge zur Landesgesetzgebung, die im Wesentlichen auf der sachlichen Zusammenfassung relevanter Passagen der Gesetzentwürfe beruhen.
  • Klassische redaktionelle Beiträge ausgesuchter Autorinnen und Autoren, die ebenenübergreifend dem gesamten Spektrum des öffentlichen Rechts entstammen können.

III. Format der Berichterstattung

Wie bisher – allerdings in der Benennung und hinsichtlich der dort aufzufindenden Beiträge und Meldungen leicht und konsistent überarbeitet – gibt es auf der Eingangswebsite von BayRVR drei Bereiche, um die Berichterstattung zu systematisieren und den Leserinnen und Lesern einen schnellen Überblick zu ermöglichen:

(1) Beitrags-Ebene (Neueste redaktionelle Beiträge [Gastautoren und Beirat])

Natürlich geht es auch hier um aktuelle Entwicklungen. Es steht jedoch nicht die absolute Aktualität im Vordergrund, sondern die gehaltvolle Darstellung.

(2) Rechtliche Aktualitäten-Ebene (Aktuell: Gesetzgebung / Aktuell: Rechtsprechung)

Hier hat die Aktualität oberste Priorität. Ein Blick auf die beiden Rubriken zu Gesetzgebung und Rechtsprechung soll auf einen Blick sichtbar machen, was es heute, gestern, die letzten Tage Neues gab.

(3) Sammlungsebene (Weitere Neuigkeiten aus Recht und Verwaltung)

Hier finden sich Neuigkeiten, die nicht bereits zur rechtlichen Aktualitäten-Ebene gehören, also z.B.

  • Neuigkeiten zum Thema „Verwaltung“
  • Leitsatzentscheidungen
  • Beiträge der Ebene (1)