Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/ 20554 v. 01.02.2018). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung empfohlen. Die Änderung ist redaktioneller Natur. Zu Grunde liegt Buchst. b des Änderungsantrags LT-Drs. 17/19175 v. 22.11.2017.

Weitere Informationen

  • Stichworte: Änderungen des BayRiG – Modernisierung und Umstrukturierung; Kopftuchverbot; Stärkung des Dialogs innerhalb der Justiz; Ausweitung der Beteiligungsrechte – Möglichkeit landesweiter Anhörungen der Richter und Staatsanwälte; stärkere Einbeziehung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; Betonung StA als wesentliche Trägerin der Strafrechtspflege; Errichtung von IT-Räten zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit; Weisungsrecht gegenüber StA unangetastet; keine Selbstverwaltung der Justiz.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

(koh)