Gesetzgebung

GVBl. (3/2018): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) und der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 21.02.2018 wurde am 28.02.2018 verkündet (GVBl. S. 42). Es tritt überwiegend mit Wirkung v. 01.01.2018 in Kraft, teilweise mit Wirkung v. 01.08.2017. Stichworte: Änderungen bei der Finanzierung nichtstaatlicher Gymnasien, Realschulen, Schulen des Zweiten Bildungswegs und Freier Waldorfschulen (Personalkostenzuschuss, Versorgungszuschuss, Kollegstufenzuschlag) sowie bei den Förderschulen in Sachen Heimkostenzuschüsse (Beschränkung des Anwendungsbereichs, gesetzliche Nachrangregelung) und Lernmittelfreiheit (Verwendbarkeit des Zuschusses wird erweitert).

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)