Das o.g. Gesetz v. 22.03.2018 wurde am 29.03.2018 verkündet (GVBl. S. 162). Es tritt im Wesentlichen mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft und bringt neben Änderungen des Haushaltsgesetzes 2017/2018 auch Änderungen des LlbG, des BayBesG, der Bayerischen Zulagenverordnung (BayZulV), des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) und der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
(koh)