Gesetzgebung

GVBl. (5/2018): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 22.03.2018 wurde am 29.03.2018 verkündet (GVBl. S. 187). Das Gesetz regelt die Höhe des Sondervermögens „Entschädigungsfonds“ ab dem 01.01.2018. Die Höhe wird nun unmittelbar im Gesetz festgeschrieben. Es bleibt aber bei € 27 Mio., die der Freistaat Bayern und die Gemeinden jeweils zur Hälfte tragen. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. Mit Ablauf des Vortages tritt die Denkmalschutz-Entschädigungsfondsverordnung (DSchEV) außer Kraft.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: vgl. hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

(koh)