Gesetzgebung

GVBl. (7/2018): Bekanntmachung des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (21. RändStV)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 22.03.2018 (Drs. 17/21317) dem am 05. bis 18.12.2017 unterzeichneten Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Die o.g. Bek. vom 10.03.2018 wurde am 30.04.2018 im GVBl. veröffentlicht (GVBl. S. 210). Der 21. RÄndStV sieht Änderungen Rundfunkstaatsvertrags (RStV), des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV), des ZDF-Staatsvertrags (ZDF-StV) und des Deutschlandradio-Staatsvertrags (DLR-StV) vor. Hintergrund ist die Anpassung dieser Staatsverträge an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Unabhängig von der Anpassung an datenschutzrechtliche Vorgaben sieht der 21. RÄndStV auch eine sog. Betrauungsnorm für Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor (mit Relevanz hinsichtlich des europäischen Wettbewerbsrechts und der umsatzsteuerlichen Behandlung).

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des 21. RÄndStV: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • 21. RÄndStV (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Aktueller Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat auf einen Blick (fortlaufend aktualisiert): hier.

(koh)