Gesetzgebung

GVBl. (9/2018): Gesetz zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften verkündet

Das o.g. Gesetz v. 18.05.2018 wurde am 24.05.2018 verkündet (GVBl. S. 286). Es tritt am 25.05.2018 in Kraft, teils abweichend davon. Das Gesetz bringt in Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung und die fortschreitende Digitalisierung (elektronische Personalakte) die Änderung personalaktenrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus die Änderung weiterer Rechtsvorschriften (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung [erhält einen Kurztitel und eine Gesetzesabkürzung: Bayerisches Ministergesetz – BayMinG], Leistungslaufbahngesetz [LlbG], Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern [HföDG], Bayerisches Besoldungsgesetz [BayBesG], Bayerisches Umzugskostengesetz [BayUKG], Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz [BayBeamtVG] und Bayerisches Personalvertretungsgesetz [BayPVG]).

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)