Das o.g. Gesetz v. 18.05.2018 wurde am 24.05.2018 verkündet (GVBl. S. 286). Es tritt am 25.05.2018 in Kraft, teils abweichend davon. Das Gesetz bringt in Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung und die fortschreitende Digitalisierung (elektronische Personalakte) die Änderung personalaktenrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus die Änderung weiterer Rechtsvorschriften (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung [erhält einen Kurztitel und eine Gesetzesabkürzung: Bayerisches Ministergesetz – BayMinG], Leistungslaufbahngesetz [LlbG], Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern [HföDG], Bayerisches Besoldungsgesetz [BayBesG], Bayerisches Umzugskostengesetz [BayUKG], Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz [BayBeamtVG] und Bayerisches Personalvertretungsgesetz [BayPVG]).
Weitere Informationen
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- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
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- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)