Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen

Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/21999 v. 07.05.2018). Dieser sieht Änderungen des Ausführungsgesetz-Aufenthaltsgesetzes (AG-AufenthG) vor.

Hintergrund der Gesetzesinitiative

Problem

Die große Anzahl an Asylsuchenden stellt Bund, Länder und Kommunen weiter vor große Herausforderungen. Unter den Eingereisten sind zahlreiche Personen, die keinen Anspruch auf Schutz nach den in Deutschland geltenden Asylregelungen haben. Mit der bestandskräftigen Ablehnung ihres Asylantrags und der Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen, ist rechtsstaatlich festgestellt, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen. Sofern die Betroffenen innerhalb der ihnen gesetzten Frist ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, muss diese im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden. Die Ausländerbehörden sind nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) verpflichtet, den Aufenthalt von vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen zu beenden. Die gewachsenen Herausforderungen bei der Erfüllung dieser Aufgabe verlangen nach einer stärkeren Bündelung von Kompetenzen und einer weiteren Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit.

Lösung

Zur konsequenten und schnellen Durchsetzung der gesetzlichen Ausreiseverpflichtung von Personen, deren Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt und bei denen zudem festgestellt wurde, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen, soll nach dem Beschluss der Staatsregierung vom 23. März 2018 als eine dem Staatsministerium des Innern und für Integration unmittelbar nachgeordnete rechtlich selbständige Landesoberbehörde ein Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen errichtet werden. Mit der Errichtung dieses Landesamts und der damit verbundenen Bündelung von zentral für ganz Bayern zu erledigenden Vollzugsaufgaben sollen Synergieeffekte im Bereich Asyl und Abschiebung erzielt und somit der Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, zeitnäher und konsequenter beendet werden können.

Die Behörde soll künftig unter anderem für die zentrale Passbeschaffung, die Koordinierung von Sammelabschiebungen, die Bearbeitung von Schubaufträgen der Ausländerbehörden und für die operative Zusammenarbeit mit dem BAMF, dem Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) und weiterer länderübergreifender Gremien zuständig sein. Außerdem soll das Landesamt auch die Aufgabe haben, Rückkehrprogramme zu koordinieren und zu verstärken. Es bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgaben auch der Zentralen Ausländerbehörden in den sieben Regierungsbezirken (zumeist auch schon in den Transitzentren präsent).

Weitere Informationen

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(koh)