Gesetzgebung

GVBl. (8/2018): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) sowie weiterer Rechtsvorschriften verkündet

Das o.g. Gesetz v. 15.05.2018 wurde am 22.05.2018 verkündet (GVBl. S. 260). Es tritt am 01.06.2018 in Kraft. und bringt insbesondere eine Ermächtigung der Staatsregierung, durch Rechtsverordnung einzelnen juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Befugnis zur Pfändung und Einziehung von Geldforderungen zu erteilen, wenn ein entsprechendes Bedürfnis besteht und gewährleistet ist, dass die Vollstreckungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)