Gesetzgebung

GVBl. (8/2018): Gesetz zur Einführung eines Ehrenzeichens für 50-jährigen aktiven Dienst in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz verkündet

Das o.g. Gesetz v. 15.05.2018 wurde am 22.05.2018 verkündet (GVBl. S. 257). Das Gesetz bringt insbesondere Änderungen des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG), daneben Änderungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG). Es tritt am 01.06.2018 in Kraft, die Änderungen des BayRDG sowie der AVBayRDG am 01.01.2019.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen (Stellungnahmen): hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)