Gesetzgebung

GVBl. (8/2018): Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 15.05.2018 wurde am 22.05.2018 verkündet (GVBl. S. 230). Es tritt am 25.05.2018 in Kraft. Mit Ablauf des Vortags tritt u.a. das alte BayDSG außer Kraft. Das neue BayDSG schafft in Ansehung grundlegend geänderten europäischen Datenschutzrechts (EU-Datenschutzreform) im Bereich des allgemeinen Datenschutzes einen einheitlichen Rechtsrahmen, der von allen öffentlichen Stellen gleichermaßen zu beachten ist. Über die Anpassung an die DSGVO hinausgehend sieht das Gesetz weitere Änderungen vor, etwa die Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für den Einsatz elektronischer Wasserzähler in Art. 24 GO oder eine seit Juni 2017 durch das Bundesrecht neu zugelassene Ermächtigung des Landesamts für Verfassungsschutz zum Abruf von Kontostammdaten im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG). Zahlreiche weitere Rechtsvorschriften werden geändert, darunter das KAG, das BayEUG sowie BayPrG, BayRG und BayMG.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)