Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf über die Stiftung Staatstheater Augsburg eingebracht

Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/22360 v. 05.06.2018). Das Theater Augsburg wird bislang als Eigenbetrieb der Stadt Augsburg betrieben. Künftig soll das Theater in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Augsburg als Staatstheater Augsburg betrieben werden. Zu diesem Zweck wird das Theater – analog dem Vorgehen in Nürnberg – in eine Stiftung Staatstheater Augsburg überführt. Das Gesetz soll am 01.09.2018 in Kraft treten.

Grund für die Gesetzesinitiative

Problem

Das Theater Augsburg wird bislang als Eigenbetrieb der Stadt Augsburg betrieben. Der Finanzierungsanteil des Freistaates Bayern liegt derzeit bei 34,1 Prozent.

Augsburg ist die drittgrößte Stadt des Freistaates Bayern. Mit der Teilfortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) ist Augsburg neben München und Nürnberg (mit Fürth, Erlangen, Schwabach) als dritte Metropole im Freistaat benannt worden. Die strukturelle Gleichstellung Augsburgs mit den Metropolen München und Nürnberg bedeutet eine weitere Aufwertung der schwäbischen Bezirkshauptstadt, auch in kultureller Sicht.

Neben den drei Staatstheatern in München wurden im Jahr 2005 die städtischen Bühnen in Nürnberg in ein Staatstheater umgewandelt. Mit der Errichtung der Stiftung Staatstheater Augsburg wird die Metropolregion damit der dritte Standort für ein Staatstheater im Freistaat Bayern.

Lösung

1. In der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vom 18. April 2018 findet sich unter Ziffer III. die folgende Aussage: „Neben den bereits beschlossenen Konzertsälen in München und Nürnberg werden wir ein drittes bayerisches Staatstheater in der Metropole Augsburg einrichten.“

Die Entscheidung der Staatsregierung zur Errichtung eines Staatstheaters Augsburg bedeutet eine weitere Aufwertung der Metropolregion Augsburg. Sie setzt auf diese Weise ein deutliches Zeichen zur weiteren Regionalisierung der Bayerischen Kulturpolitik.

2. In Gesprächen mit der Stadt Augsburg wurde – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag und den Stadtrat der Stadt Augsburg – vereinbart, dass das Theater Augsburg künftig in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Augsburg als Staatstheater Augsburg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wird das Theater – analog dem Vorgehen in Nürnberg – in eine Stiftung Staatstheater Augsburg überführt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die speziellen Augsburger Belange gelegt, insbesondere auf die kulturpolitischen Ergebnisse des im Vorfeld der Generalsanierung breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses zur Öffnung des Theaters, den Kulturentwicklungsprozess sowie die Verflechtung mit den Festivalformaten der Stadt Augsburg.

3. Der Betriebsfehlbedarf des Staatstheaters Augsburg soll zwischen Freistaat Bayern und Stadt Augsburg hälftig finanziert werden, wie dies auch bei dem Staatstheater Nürnberg vereinbart ist.

4. In Anlehnung an das erfolgreiche Modell in Nürnberg wurde als Rechtsform eine Stiftung des öffentlichen Rechts gewählt, insbesondere da diese dem Ziel der größtmöglichen Freiheit bei der Ausgestaltung der Strukturen gerecht wird.

Erfolgt die Stiftungseinrichtung durch Gesetz, erstreckt sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch auf die Art und Weise der Vermögensausstattung. So ist in diesem Fall auch möglich, den gesetzgebenden Körperschaften das dauerhafte Recht zur Bestimmung der Höhe der erforderlichen Betriebszuschüsse einzuräumen.

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)