Gesetzgebung

BMI: Gesetz zur Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen – Ein Beitrag für Ordnung und Steuerung der Migration

Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Hierzu erklärt der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

„Ich bin froh, dass das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs heute beschlossen wurde. Dies ist eine wichtige Maßnahme zur besseren Steuerung und Ordnung im Rahmen der migrationspolitischen Gesamtstrategie der Bundesregierung. Das Gesetz schafft eine ausgewogene Balance zwischen Integrationskraft der Gesellschaft, Humanität und mehr Sicherheit.“

Damit können ab dem 1. August 2018 enge Familienangehörige, also Ehegatten, minderjährige ledige Kinder zu ihren Eltern und Eltern zu ihren minderjährigen Kindern nachziehen, wenn humanitäre Gründe für den Nachzug vorliegen. Positiv bei der Auswahlentscheidung werden Integrationsleistungen berücksichtigt. Damit wird den Anliegen Rechnung getragen, eine Belastung der Sozialsysteme zu minimieren und die Integrationsmöglichkeiten der nachziehenden Familienangehörigen zu verbessern. Andererseits enthält das Gesetz klare Regelungen, bei deren Vorliegen der Familiennachzug ausgeschlossen ist. Dazu gehören insbesondere sicherheitspolitische Aspekte, bspw. das Vorliegen schwerwiegender Straftaten. Ausnahmslos ausgeschlossen ist künftig auch der Familiennachzug zu Gefährdern. Damit wird zugleich ein Beitrag zu mehr Sicherheit in der Bundesrepublik geleistet.

Pressemitteilung des BMI v. 15.06.2018