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StMI: Keine zusätzliche Belastung für Schweinfurt durch ANKER-Einrichtung

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„Ein wesentliches Element des Bayerischen Asylplans sind die ANKER-Einrichtungen. Hiermit verfolgt die Staatsregierung das Ziel, die Asylverfahren noch effizienter zu gestalten und zu beschleunigen. Damit kann für anzuerkennende Flüchtlinge so rasch wie möglich mit konkreten Integrationsmaßnahmen begonnen werden. Gleichzeitig ist es auch für das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat wichtig, für abgelehnte Asylbewerber so rasch wie möglich die Rückführung durchzusetzen.“ Das sagte Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck zur aktuellen Diskussion um die ANKER-Einrichtung in Schweinfurt. In diesem Zusammenhang teilte der Staatssekretär mit, dass durch die ANKER-Einrichtung keine zusätzliche Belastung für Schweinfurt entsteht.

Schwerpunkt der Ankereinrichtungen sei die Zusammenarbeit aller Behörden vor Ort in den Ankereinrichtungen, also die Landesverwaltung (Bezirksregierung), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit sowie Gesundheitsverwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Eck: „Außer den zusätzlichen Behörden ändert sich bei der Umwandlung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Ankereinrichtungen nichts. Es bleibt bei den vereinbarten Laufzeiten und Kapazitäten, ebenso bleiben die Asylsozialbearbeitung und Sicherheitsdienste unverändert vor Ort. Im Klartext heißt das für Schweinfurt: keine zusätzlichen Asylbewerber, übergangsweise Nutzung der vorhandenen Funktionalitäten in der bisherigen Aufnahmeeinrichtung (frühere ‚Ledward-Barracks‘) und endgültiger Umzug zum 1. Juni 2019 in die Liegenschaft ‚Conn-Barracks‘ im Landkreis Schweinfurt“, so der Staatssekretär abschließend.

Pressemitteilung des StMI Nr. S14 v. 21.06.2018