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EuGH: BRD wegen unzureichender Umsetzung der Nitrat-Richtlinie verurteilt

Mit Urteil v. 21.06.2018 (C‑543/16) hat der EuGH für Recht erkannt:

„Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 5 und 7 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nrn. 1 bis 3 und 5 und Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 bis 3 und Nr. 2 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 geänderten Fassung verstoßen, indem sie nicht zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen hat, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichten, und dieses Aktionsprogramm nicht überarbeitet hat.“

Das BMEL (Statement von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner) hat sich hierzu wie folgt geäußert:

„Das Urteil verwundert nicht: Es bezieht sich auf eine alte, in dieser Form nicht mehr existente Düngeverordnung. Es gab Gründe, die jetzt auch für das Urteil eine Rolle spielen, warum das Bundeslandwirtschaftsministerium im vergangenen Jahr die Düngeverordnung verschärft hat. Im Grundsatz muss gelten, dass der mit den Düngemitteln ausgebrachte Stickstoff bei der Pflanze ankommt und nicht ins Grundwasser gelangt. Das BMEL hat ein Dünge-Paket geschnürt, das der Landwirtschaft ein ökonomisch tragfähiges und zugleich ressourcenschonendes Wirtschaften ermöglicht. Mit der neuen Düngeverordnung (nicht Gegenstand des Urteils) soll sichergestellt werden, dass Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich verhindert werden. Die neue Düngeverordnung leistet somit einen wesentlichen Beitrag, die Belastungen im Grundwasser zu senken. Unser Trinkwasser ist im Übrigen gesundheitlich unbedenklich und von sehr guter Qualität.“

Das BMEL wird mit der Europäischen Kommission kurzfristig in einen Dialog treten, um zur Frage der hinreichenden Umsetzung des Urteils und der Nitrat-Richtlinie im Gespräch zu bleiben.

Das BMU gab folgende Stellungnahme ab:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshof ist eine klare Ansage für sauberes Wasser und gegen Überdüngung durch die Landwirtschaft. Das Urteil führt einen grundsätzlichen Veränderungsbedarf in der Landwirtschaft vor Augen. Denn um das Nitratproblem zu lösen, reicht es nicht, an den Symptomen zu arbeiten. Es gibt in einigen Regionen zu viele Tiere auf zu wenig Raum. Wir brauchen weniger Intensivtierhaltung und mancherorts einen anderen Umgang mit Gülle. Viele Bauern gehen heute schon bewusst mit Dünger um. Das muss der Weg sein. Neben düngerechtlichen Aspekten ist aber auch entscheidend, dass die EU-Agrarförderung eine umweltfreundliche Landwirtschaft belohnt. Das muss dringend auf die Tagesordnung der anstehenden Reform der EU-Agrarförderung. Hier steht auch die EU-Kommission in der Verantwortung. Sie muss eine konsistente Politik verfolgen und mit dafür sorgen, dass Agrarförderung und Gewässerschutz zusammenpassen.

Für das Düngerecht ist das Bundeslandwirtschaftsministerium federführend zuständig. BMU und BMEL werden zeitnah mit der Kommission darüber sprechen, ob und inwieweit die 2017 beschlossenen Änderungen zur Umsetzung des Urteils ausreichen.“

Weitere Informationen

Vgl. Drost , Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die neue Düngeverordnung (DüV) [04.07.2017].