Gesetzgebung

GVBl. (12/2018): Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes (Bayerisches Jugendarrestvollzugsgesetz – BayJAVollzG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 26.06.2018 wurde am 29.06.2018 verkündet (GVBl. S. 438). Es tritt am 01.01.2019 in Kraft. Durch das Gesetz wird der Jugendarrestvollzug in Bayern erstmals auf eine umfassende gesetzliche Grundlage gestellt. Das Gesetz bringt des Weiteren Änderungen im Bayerischen Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) und im Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (BaySvVollzG).

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)