Gesetzgebung

GVBl. (12/2018): Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 26.06.2018 wurde am 29.06.2018 verkündet (GVBl. S. 449). Es tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Das Gesetz sieht den Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vor. Die den Gemeinden im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unmittelbar entstehenden Beitragsausfälle werden durch den Freistaat Bayern grundsätzlich erstattet.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)