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VG Augsburg: Gericht bestätigt ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot während des AfD-Bundesparteitages in Augsburg

Das VG Augsburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag den Eilantrag der von einem Aufenthalts- und Betretungsverbot betroffenen Antragstellerin abgelehnt.

Die Stadt Augsburg ordnete am 25.06.2018 gegenüber der Antragstellerin ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für das Stadtgebiet Augsburg für den Zeitraum vom 29.06. bis 01.07.2018 an, da nach Kenntnislage der Polizeibehörden davon auszugehen sei, dass sich die Antragstellerin an sicherheitsrelevanten Störungen bzw. Straftaten während des Bundesparteitages der AfD beteiligen werde. Zugleich wurde ihr im Falle des Vorliegens eines berechtigten Interesses und nach Einholung einer (schriftlichen) Erlaubnis das Betreten von räumlich festgelegten Teilbereichen gestattet.

Gegen diese Anordnung wandte sich die Antragstellerin erfolglos mit einem Eilantrag an das VG Augsburg. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass das Aufenthalts- und Betretungsverbot rechtlich nicht zu beanstanden ist. Auf der Grundlage der für das Gericht nachvollziehbaren polizeilichen Gefahrenprognose, insbesondere weil die Antragstellerin bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und verurteilt worden sei, sei auch künftig von politisch motivierten Straftaten auszugehen. Die Anordnung sei auch verhältnismäßig, obwohl sie für das gesamte Stadtgebiet und das ganze Wochenende gelte. Die Antragstellerin habe die Möglichkeit, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einen festgelegten Teilbereich zu betreten und sich dort aufzuhalten.

Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin die Beschwerde zum BayVGH zu.

Pressemitteilung des VG Augsburg v. 29.06.2018 zum Beschl. v. 29.06.2018 – Au 1 S 18.1095