Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/23196 v. 05.07.2018). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe zahlreicher Änderungen empfohlen (Beschlussempfehlung und Bericht umfassen 17 Seiten). In formeller Hinsicht bemerkenswert und Indiz, welch große Bedeutung diesem Gesetz beigemessen wird, ist die Tatsache, dass es eine Präambel erhält.
Den Änderungsempfehlungen liegen folgende Anträge zugrunde, die dort näher begründet sind:
- LT-Drs. 17/22584 – Präambel
- LT-Drs. 17/22585 – Ziele der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
- LT-Drs. 17/22586 – Kriterium der beschränkten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
- LT-Drs. 17/22587 – Hinzuziehung von Krisendiensten bei sofortiger vorläufiger Unterbringung
- LT-Drs. 17/22588 – Beschränkung der Benachrichtigungspflichten auf Fälle der Unterbringung wegen Fremdgefährdung
- LT-Drs. 17/22589 – Aktenführung
- LT-Drs. 17/22590 – Entkoppelung von BayPsychKHG und Bayerischem Maßregelvollzugsgesetz
- LT-Drs. 17/22591 – Unterbringungsbeiräte, Besuchskommissionen
- LT-Drs. 17/22592 – Melderegister für Zwangsmaßnahmen
- LT-Drs. 17/22593 – Regelungen zur Gestaltung der Unterbringung
- LT-Drs. 17/22594 – Besondere Regelungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche
- LT-Drs. 17/22595 – Umsetzung des Teilnahmegedankens
Weitere Informationen
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Verbundene Meldungen: hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)