Aktuelles

BMI: Enge Kooperation zwischen der Bundespolizei und der Bayerischen Grenzpolizei

Verfahrensabsprache zur Durchführung von Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei und die Zusammenarbeit im Grenzraum. Auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei sind eigenständige Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei möglich.

Zu den öffentlichen Äußerungen von MP Söder vom gestrigen Samstag zu Grenzkontrollen durch die Bayrische Polizei erklärt BM Seehofer:

„Aufgrund der anhaltenden illegalen Sekundärmigration sind wir an der deutsch-österreichischen Grenze an der Hauptroute nach Deutschland, auf Grenzkontrollen angewiesen. Die Bundespolizei, für deren großen Einsatz seit dem Herbst 2015 ich mich ausdrücklich bedanke, wird wie bisher ihre gesetzlichen Aufgaben in bewährter Weise dort ausüben. Die Bayerische Polizei wird ergänzend zur Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze Grenzkontrollen in Abstimmung mit der Bundespolizei durchführen. Das engagierte Zusammenwirken beider Polizeien wird zu einem Mehr an Sicherheit führen. Wichtig ist, dass sich beide Polizeien zu Kontroll- und Einsatzmaßnahmen eng und zeitnah abstimmen, sofern die Maßnahme nicht ohnehin gemeinsam durchgeführt wird.“

Das Bundesinnenministerium und das bayerische Innenministerium haben auf Basis bereits bestehender Abkommen und Vereinbarungen eine ergänzende Vereinbarung geschlossen, welche die Durchführung von Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei und die Zusammenarbeit im Grenzraum regelt. Damit sind auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei eigenständige Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei möglich.

Vorübergehend sind Grenzkontrollen derzeit nur an der deutsch-österreichischen Grenze angeordnet und notifiziert. Eine Grenzkontrolle in diesem Zusammenhang kann auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei auch durch die Bayerische Polizei erfolgen. Die Durchführung dieser Grenzkontrollen erfolgt eigenständig, nach den Maßgaben der Bundespolizei. Bei Feststellungen, die u. a. aufenthaltsrechtliche Maßnahmen erfordern, übergibt die Bayerische Polizei die weitere Sachbearbeitung unverzüglich an die Bundespolizei. Eine Zurückweisung kann damit nur durch die Bundespolizei erfolgen.

Die gegenseitige Entsendung von Verbindungsbeamten stellt sicher, dass die von Bundespolizei und Bayerischer Grenzpolizei durchgeführten Kontrollen, direkt an der Grenze oder in Form der Schleierfahndung im grenznahen Raum eng verzahnt sind sowie zeitlich und örtlich abgesprochen werden.

Pressemitteilung des BMI v. 15.07.2018

Redaktionelle Hinweise

Der Bayerische Landtag hat am 11.07.2018 das Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei beschlossen.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.