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StMI: Bundesinnenminister Seehofer und Bayerns Innenminister Herrmann vereinbaren verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Bayerischer Polizei

Ab sofort kann die Bayerische Grenzpolizei neben der bereits deutlich intensivierten Schleierfahndung im grenznahen Raum auch eigenständige Kontrollen an der Grenze durchführen. Auf ein entsprechendes Verfahren haben sich Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann geeinigt. Das Bundesinnenministerium und das bayerische Innenministerium haben auf Basis bereits bestehender Abkommen und Vereinbarungen eine ergänzende Vereinbarung geschlossen, welche die Durchführung von Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei und die Zusammenarbeit im Grenzraum regelt. Damit sind auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei eigenständige Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei möglich. Die Befugnisse der Bayerischen Grenzpolizei bei den Grenzkontrollen richten sich nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Die gegenseitige Entsendung von Verbindungsbeamten stellt sicher, dass die von Bundespolizei und Bayerischer Grenzpolizei durchgeführten Kontrollen direkt an der Grenze oder in Form der Schleierfahndung im grenznahen Raum eng verzahnt sind sowie zeitlich und örtlich abgesprochen werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann:

„Solange der Schutz der EU-Außengrenzen nicht gewährleistet ist, sind wir auf Grenzkontrollen an unseren Grenzen angewiesen. Die Bayerische Polizei wird bis auf weiteres ergänzend zur Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze Grenzkontrollen durchführen.  Das ist zwischen Bundespolizei und Bayerischer Polizei abgestimmt.“

Mit den Grenzkontrollen der Bayerischen Grenzpolizei könne man das Kontrollnetz an der Grenze noch deutlich enger knüpfen.

„Mit unserer verstärkten Schleierfahndung und den intensivierten Grenzkontrollen werden wir für deutlich mehr Sicherheit sorgen, nicht nur im grenznahen Raum, sondern in ganz Bayern. Unser Ziel ist insbesondere, noch mehr Kriminelle möglichst schnell aus dem Verkehr zu ziehen, bevor sie hier Straftaten verüben.“

Die Staatsregierung plant dazu, die derzeit rund 500 Polizistinnen und Polizisten der Bayerischen Grenzpolizei schrittweise bis 2023 auf 1.000 zu verdoppeln. Zusätzlich investieren sie in die hochmoderne Ausstattung unserer Grenzfahnder, wie zum Beispiel Smartphones mit polizeilichem Messenger-Dienst, mobile Fingerabdruckscanner in den Einsatzfahrzeugen und spezielle Drohnen sowie Wärmebild- und Nachtsichtgeräte.

Die neuen Grenzpolizeieinheiten der Bayerischen Polizei bekämpfen vor allem die illegale Migration, menschenverachtende Schleuserbanden und grenzüberschreitende Kriminelle. Die Koordination und Fachaufsicht der Bayerischen Grenzpolizei wird die neue Direktion mit Dienstsitz in Passau übernehmen, die zum 1. Juli 2018 ihren Betrieb aufgenommen hat. Ein zentrales Aufgabenfeld der Direktion liegt in der Zusammenarbeit mit den Gemeinsamen Zentren Schwandorf/Petrovice (für die Zusammenarbeit mit der tschechischen Polizei) und Passau (für die Zusammenarbeit mit der österreichischen Polizei) sowie mit benachbarten Behörden wie Bundespolizei und Zoll.

2017 hat die Bundespolizei mit ständiger Unterstützung durch eine Hundertschaft der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Rahmen der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze und im bayerischen Grenzgebiet 286 Schleuser festgenommen, die 746 Menschen illegal nach Deutschland einschleusen wollten. Darüber hinaus wurden mehr als 11.000 Personen kontrolliert, nach denen aus den verschiedensten Gründen polizeilich gefahndet wurde. Rund 2.000 von ihnen wurden festgenommen.

Pressemitteilung des StMI Nr. 254 v. 15.07.2018

Redaktionelle Hinweise

Der Bayerische Landtag hat am 11.07.2018 das Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei beschlossen.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
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  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.