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Bayerischer Gemeindetag: Erschließungsbeiträge werden weiterhin erhoben – Korrektur einer missverständlichen Medienberichterstattung

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Der Bayerische Gemeindetag legt Wert darauf klarzustellen, dass die Gemeinden, Märkte und Städte weiterhin verpflichtet sind, Erschließungsbeiträge zu erheben. Eine missverständliche Medienberichterstattung in Gestalt eines verkürzt widergegebenen Interviews des Präsidenten des Bayerischen Gemeindetags im Bayerischen Rundfunk von heute Morgen erweckt den Eindruck, als ob Kommunen dazu aufgerufen würden, in bestimmten Fällen auf ihnen zustehende Erschließungsbeiträge zu verzichten.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Gemeinden und Städte müssen weiterhin Erschließungsbeiträge erheben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sie dürfen nicht einfach auf ihnen zustehende Einnahmen verzichten. Sonst drohen ihnen rechtsaufsichtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk habe ich in keiner Weise zu einem Verzicht auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die sogenannten Altanlagen geraten. Im Sinne einer Gleichbehandlung ist es nicht vertretbar, dass Grundstückseigentümer in bestehenden Baugebieten zu Lasten der Allgemeinheit die Erschließung ‚geschenkt‘ bekommen, während in Neubaugebieten die Grundstückseigentümer die Erschließungskosten immer zu zahlen haben.“

Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetags Nr. 2 v. 23.01.2019