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StK: Doppelhaushalt 2019/2020 – Kraftvolle Investitionen in die Zukunft / Schwerpunkte bei Familie, Bildung, Wohnen und Sicherheit

14. und 15. Haushalt ohne neue Schulden, zugleich konsequente Fortsetzung des Schuldenabbaus und genügend Haushaltsreserven für unvorhersehbare Herausforderungen / Über 4.300 neue Stellen, insbesondere für Schulen und Polizei

Der Ministerrat hat in seiner Klausurtagung am 24./25. Januar 2019 beschlossen:

1. Der Ministerrat bekräftigt, dass die solide und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik in Bayern fortgesetzt wird. Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 bis 2023 ist vereinbart, dass der Freistaat Bayern auch künftig ohne neue Schulden auskommt und die ab dem Jahr 2020 geltende verfassungsrechtliche sog. „Schuldenbremse“ einhalten wird. Ferner werden der Abbau der Staatsverschuldung konsequent fortgesetzt und ausreichende Haushaltsreserven gebildet.

2. Der Ministerrat hebt insbesondere folgende Eckpunkte des Doppelhaushalts 2019/2020 hervor:

  • Der bayerische Staatshaushalt kommt zum 14. und 15. Mal in Folge im allgemeinen Haushalt ohne neue Schulden aus.
  • Der Abbau der Staatsverschuldung wird mit insgesamt 1 Mrd. € fortgesetzt.
  • Die Gesamtausgaben 2019/2020 steigen auf insgesamt rund 125 Mrd. €.
  • Der Ausgabenzuwachs wird – ohne Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs – im Jahresdurchschnitt 2019/2020 rund 4,5 % betragen.
  • Die Bildungsausgaben bilden dabei mit insgesamt ca. 42 Mrd. € den größten Ausgabenblock und übersteigen erstmals die Marke von 40 Mrd. €.
  • Für die innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 13,5 Mrd. € vorgesehen.
  • Der Kommunale Finanzausgleich 2019 ist mit insgesamt 9,97 Mrd. € so hoch wie noch nie.
  • Die Investitionsausgaben steigen mit insgesamt 17,0 Mrd. € auf ein neues Rekordniveau.
  • Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind insgesamt 4.306 neue Stellen vorgesehen; insbesondere 2.200 zusätzliche Stellen für Schulen und 1.000 zusätzliche Stellen für die Polizei.

3. Der Ministerrat stellt fest, dass mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 der Schwerpunkt zunächst auf die Familienleistungen gelegt wird. Auf folgende Maßnahmen wird besonders hingewiesen:

  • Die Ausweitung des Beitragszuschusses auf das erste und zweite Kindergartenjahr und ab dem Jahr 2020 die Beitragsentlastung in der Kinderkrippe führen zu Gesamtausgaben für die Kostenfreiheit der Kinderbetreuung von rund 910 Mio. €. Das sind Mehrausgaben gegenüber dem Jahr 2018 von insgesamt knapp 630 Mio. €. Künftig werden damit alle drei Kindergartenjahre sowie die Krippenbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr nahezu beitragsfrei gestellt.
  • Für die Fortführung des zum 1. September 2018 eingeführten Bayerischen Familiengeldes sind insgesamt rund 1,5 Mrd. € vorgesehen. Das sind insgesamt rund 960 Mio. € mehr als im Haushaltsplan 2018.
  • Das Bayerische Landespflegegeld wird fortgesetzt; der Mittelansatz hierfür beträgt knapp 750 Mio. € im Doppelhaushalt.
  • Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung wird insgesamt fast 1,7 Mrd. € betragen. Für die Bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld BayernPlus sind insgesamt 375 Mio. € eingeplant. Damit stehen für den Bereich Wohnungsbau über 2 Mrd. € zur Verfügung.
  • Bei der Städtebauförderung ist unter Einbeziehung aller Städtebauförderungsprogramme ein neuer Rekordbewilligungsrahmen von insgesamt ca. 910 Mio. € zu verzeichnen.

4. Der Staatsminister der Finanzen und für Heimat wird beauftragt, auf dieser Basis den Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 zu erstellen und dem Ministerrat in der Sitzung am 12. Februar 2019 zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 12 v. 25.01.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)