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StMAS: Familiengeld – Sozialministerin Schreyer: „Streit nicht auf dem Rücken der Schwächsten austragen – wir setzen auf Einigung, bereiten aber Klage vor!“

Nach wochenlangen Verhandlungen mit dem Bundesarbeitsministerium stellt Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer enttäuscht fest: „Leider haben wir in Berlin bislang keinen Konsens erreicht. Die Gespräche gestalten sich schwierig. Deshalb wird von den Behörden, die dem Bund unterstehen, nach wie vor ausgerechnet bei den Familien, die unsere Unterstützung besonders brauchen, das Familiengeld auf die Sozialleistungen angerechnet. Das ist ungerecht.“

Der Freistaat hatte bereits im letzten Jahr ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. In diesem wird die Auffassung des Freistaats bestätigt, dass das Familiengeld nicht auf Hartz IV angerechnet werden darf. Das Gutachten liegt dem von der SPD geführten Bundesministerium vor, hat aber bislang zu keiner Änderung der Einschätzung geführt.

„Wir können nicht darauf warten, dass sich Hubertus Heil vielleicht doch noch in einigen Monaten unserer Sichtweise anschließt, denn das Familiengeld fehlt den betroffenen Eltern jeden Tag. Deshalb bereiten wir jetzt die Klage gegen den Bund vor und wissen namhafte Rechtsexperten auf unserer Seite“, so Schreyer.

Sie ist aber dazu bereit, die Gespräche in Berlin weiterlaufen zu lassen – in der Hoffnung, dass vielleicht doch noch Einsicht einkehrt.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 33 v. 25.01.2019

Redaktioneller Hinweis

Rechtsgutachten (direkter Link): hier.