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StK: Ausbau Digitale Verwaltung – Wichtigste Verwaltungsleistungen schon bis Ende 2020 flächendeckend in Bayern online

Bayern geht als deutschlandweiter Vorreiter in der digitalen Verwaltung weiter voran. Der Ministerrat hat heute den weiteren Fahrplan zur Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. Die wichtigsten Verwaltungsleistungen in Bayern sollen flächendeckend digital angeboten werden – und deutlich schneller, als vom Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes gefordert. Dazu setzt Bayern auf einen Dreiklang aus:

1. OZG-Masterplan mit bayerischer Roadmap 2020

Die Ziele Bayerns gehen deutlich über die Vorgaben des OZG hinaus: Nach dem bayerischen Koalitionsvertrag werden bis Ende 2020 die 54 wichtigsten Verwaltungsverfahren (zum Beispiel Beantragung Geburtsurkunde, KFZ-Zulassung, Gesundheitszeugnis, Hundesteuer, Wohnsitzmeldungen, Baugenehmigung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Unternehmensanmeldung) flächendeckend als Online-Services für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zur Verfügung stehen – das OZG fordert dies erst bis Ende 2022. Arbeitsgrundlage bildet der sog. OZG-Umsetzungskatalog.

2. Digitallabor Bayern und Registermodernisierung

Im Digitallabor Bayern sollen Bürger und Unternehmen in gemeinschaftlichen Workshops mit IT-Entwicklern, Landkreisen und weiteren Vertretern der Kommunen an digitalen Lösungen für wichtige, bislang analoge Verwaltungsleistungen arbeiten. So sollen zum Beispiel bisherige Papier-Anträge und -Formulare in Webformulare umgewandelt werden – und dies möglichst einfach und anwenderfreundlich mit Hilfe eines standardisierten digitalen „Werkzeugkastens“. Die konkreten Leistungen bzw. Anträge/Verfahren werden gemeinsam mit den unten genannten Pilotlandkreisen ausgewählt aus den Bereichen Straßenverkehrswesen, Gaststätten- und Gewerberecht, Umwelt- und Naturschutz, Gesundheits- und Veterinärwesen und Jagd- und Fischereiwesen. Als Gemeinschaftsprojekt mit dem Innovationsring des Bayerischen Landkreistages werden die gewählten Verwaltungsleistungen zunächst in diesen Landkreisen entwickelt und erprobt:

  • Aschaffenburg (Unterfranken)
  • Bad Tölz-Wolfratshausen (Oberbayern)
  • Cham (Oberpfalz)
  • Fürth (Mittelfranken)
  • Kulmbach (Oberfranken)
  • Neu-Ulm (Schwaben)
  • Passau (Niederbayern)

Die Ergebnisse werden nach dem Grundsatz „Einer für Alle“ den übrigen Landkreisen zur Verfügung gestellt.

Gleichzeitig sollen bislang dezentral gespeicherte Verwaltungsdaten (zum Beispiel Melderegister) besser vernetzt werden. Die Modernisierung der Registerdaten soll den Aufwand für die Bürger verringern und die Zusammenarbeit aller Behörden erleichtern. Künftig sollen häufig benötigte Angaben und Unterlagen nur noch einmalig vorgelegt werden müssen.

3. Unterstützung der Kommunen

Die Kommunen sind das Gesicht der Verwaltung zu den Bürgern und Unternehmen. Bayern hat schon heute eine bundesweit führende Rolle bei der Digitalisierung der Verwaltung. Über 1.900 Kommunen bieten bereits Online-Dienste im BayernPortal an. Über das zentrale BayernPortal können Kommunen ihren Bürgern eine einfache Anmeldung über die BayernID, die einfache und sichere Kommunikation mit den Behörden über einen Postkorb sowie das elektronische Bezahlen (ePayment) anbieten. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung auch finanziell im Rahmen der OZG-Umsetzung.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 37 v. 26.02.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)