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StMUK: Einstieg in den Staatsdienst für befristet angestellte Lehrerinnen und Lehrer möglich – Sonderprogramm für langjährig befristet beschäftigte Lehrkräfte: Bewerbungen bis 30. April 2019 möglich

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Das Bayerische Kultusministerium eröffnet langjährig befristet beschäftigten Angestellten, die über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen und sich als zuverlässige Aushilfen bewährt haben, den Einstieg in den Staatsdienst. Das neu aufgelegte Sonderprogramm startet zum Schuljahr 2019/2020 und ermöglicht Lehrerinnen und Lehrern eine unbefristete Beschäftigung an staatlichen Realschulen und Gymnasien.

Kultusminister Michael Piazolo betonte:

„Wir wollen den Lehrerinnen und Lehrern, die die bayerischen Schulen als befristet Beschäftigte erfolgreich unterstützt haben, gute und stabile Rahmenbedingungen bieten. Mit dem neuen Sonderprogramm tragen wir dafür Sorge, dass es in Zukunft noch weniger befristet angestellte Lehrerinnen und Lehrer geben wird. Damit beginnen wir mit der Umsetzung eines wichtigen Ziels des Koalitionsvertrags.“

Bewerbungen bis 30. April 2019 online – Beratung über Service-Hotline

Bewerbungen für das Sonderprogramm sind bis spätestens Dienstag, 30. April 2019 online abzugeben – für eine Stelle am Gymnasium unter

für eine Stelle an der Realschule unter

Die genauen Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen sind unter https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6467/sonderprogramm-fuer-die-verbeamtungentfristung-von-langjaehrig-befristet-beschaeftigten-lehrkraeften.html einsehbar.

Eine Service-Hotline steht interessierten Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung, im Bereich Gymnasium unter der Nummer 089/ 2186 2005, im Bereich Realschule unter der Nummer 089/ 2186 2006.

Für Gymnasiallehrkräfte auch Direktbewerbungen an Beruflichen Oberschulen und Wirtschaftsschulen interessant

Eine weitere gute Perspektive eröffnet sich Lehrerinnen und Lehrern für das Lehramt an Gymnasien auch im Direktbewerbungsverfahren an Beruflichen Oberschulen (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) und Wirtschaftsschulen.

Pressemitteilung des StMUK Nr. 45 v. 12.04.2019