Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Flächensparen in Bayern gut und richtig – aber eine gesetzliche Begrenzung der Bautätigkeit hätte negative Folgen für die Bürger [Innenentwicklungs- und Flächenspargesetz]

Der Wunsch nach flächensparendem Umgang mit Grund und Boden ist berechtigt und unterstützenswert. Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte sind sich dessen bei ihren Bau- und Planungsvorhaben seit jeher bewusst. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Bayerns Gemeinden und Städte bauen Straßen, damit die Menschen in Stadt und Land gleichberechtigt mobil sein können. Wir bauen Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime, um die sozialen Bedürfnisse der Menschen zu decken. Wir ermöglichen, dass Gewerbebauten, Büros und Fabriken bauen, damit die Menschen in Bayern ein Familieneinkommen haben und nicht abwandern müssen. Und vor allem schaffen wir notwendigen Wohnraum, damit die Menschen ein Dach über dem Kopf haben, was einem derzeit besonders drängenden Anliegen entspricht. All das kostet selbstverständlich Fläche. Dazu stehen wir. Es ist politisch nicht fair und gesellschaftspolitisch riskant, den Gemeinden und Städten dafür Fesseln für ihre Entwicklung in Gestalt von starrem Flächenvorgaben anzulegen.“

Brandl wies darauf hin, dass eine wie auch immer geartete Berechnungsformel von Pflicht- oder Richtgrößen der möglichen Flächeninanspruchnahme in vielen Kommunen zu willkürlichen oder die Bürgerbelange nicht berücksichtigenden Ergebnissen führen würde.

„Wir brauchen keine Berechnungsformel, wieviel eine Gemeinde wo und wann überbauen darf.“

Brandl: „Wir unterstützen alle gesetzgeberischen Ideen, Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung der Instrumente der Innenentwicklung, zu Fördersystemen mit Lenkungswirkung, zu steuerlichen Anreizsystemen, zu Baustandards, zur Wiederbelebung der Ortsplanungsstellen und zur Weiterbildungs- und Beratungsangeboten – immer vorausgesetzt, dass diese jeweils das Prinzip der örtlichen Eigenverantwortlichkeit und der Chancengleichheit aller Regionen Bayerns wahren. Ein ganzheitliches bayerisches Innenentwicklungs- und Flächenspargesetz könnte diesem Anliegen am besten dienen.“

Pressemitteilung des BayGT Nr. 9 v. 22.05.2019