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StK: Härtefallkommission Straßenausbaubeiträge startet am 1. Juli 2019 – Härtefallfonds des Freistaats mit 50 Millionen Euro für Betroffene

Der Freistaat hat einen mit 50 Millionen Euro dotierten Fonds zum Ausgleich von objektiven Härtefällen bei Straßenausbaubeiträgen geschaffen. Ab 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember 2019 können Betroffene ihre Anträge einreichen. Damit wird ein wichtiges Thema des Koalitionsvertrags zeitnah umgesetzt und in Gang gebracht. Für die Antragstellung steht ein anwenderfreundliches Online-Verfahren (www.strabs-haertefall.bayern.de) zur Verfügung. Bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken können auch Anträge in Papierform eingereicht werden.

Aus dem Härtefallfonds sollen Betroffene, die durch die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen eine unbillige Härte erfahren haben, einen Ausgleich erhalten. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Für Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro; bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen. Jeder im zweiten Halbjahr 2019 eingehende Antrag wird geprüft. Die Zuwendungsentscheidungen werden deshalb im Frühjahr 2020 nach Abschluss des Zeitraums für die Antragstellung getroffen. Als Vorsitzenden der unabhängigen Härtefallkommission hat der Ministerrat einstimmig den ehemaligen Präsidenten des Obersten Rechnungshofes, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, vorgeschlagen.

Die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge besteht aus fünf Mitgliedern und wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 129 v. 25.06.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

Redaktioneller Hinweis

Meldungen zum Thema „Straßenausbaubeitrag“: vgl. hier.