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StK: Mehr Spitzenforschung in Bayern – Zielvereinbarungen mit Hochschulen sind Erfolgsmodell / Mehr Frauen auf Professuren ist verbindlicher Schwerpunkt für Zielvereinbarungen 2019-2022

Der Freistaat Bayern schließt in regelmäßigem Turnus Zielvereinbarungen mit den 32 staatlichen Hochschulen ab. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit und das hohe Niveau der bayerischen Hochschullandschaft zu sichern und weiter auszubauen. Die Auswertung des aktuellen Vereinbarungszeitraums (endet am 30.6.2019) hat gezeigt, dass Zielvereinbarungen wirkungsvolle und erfolgreiche Instrumente der Hochschulplanung und Hochschulsteuerung sind. Wichtige Zielsetzungen wie Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung der Innovationskraft und Generierung von Fachkräftenachwuchs wurden erreicht. Auch die Kunsthochschulen haben sich noch besser vernetzt und kooperieren intensiver.

In den neuen Zielvereinbarungen (Laufzeit 2019-2022) werden die Handlungsfelder des „Innovationsbündnisses Hochschule 4.0“ an jeder Hochschule individuell operationalisiert und weiterentwickelt. Verbindlicher Schwerpunkt für alle Hochschulen ist die Erhöhung der Anzahl von Frauen auf Professuren. Weitere Handlungsfelder sind beispielsweise die Sicherstellung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten aufgrund der weiterhin hohen Studentenzahlen, die Schaffung von wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen, um exzellentes Personal zu rekrutieren und die bessere Kooperation und Vernetzung, regional und international.

Im Rahmen des aktuellen Doppelhaushalts 2019/2020 sind im Rahmen des Innovationsfonds insgesamt 69 Millionen Euro für Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technische Hochschulen vorgesehen. Zusätzlich werden erstmals auch Kunsthochschulen mit einem Gesamtbudget von 1 Million Euro pro Jahr unterstützt. Die Verhandlungen mit den einzelnen Hochschulen zu den neuen Zielvereinbarungen stehen kurz vor ihrem formalen Abschluss. Sie sollen im Juli 2019 unterzeichnet werden.

Seit 2005 schließt der Freistaat zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen mit diesen Innovationsbündnisse und auf diesen basierend jeweils bilaterale Zielvereinbarungen ab.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 129 v. 25.06.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)